Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung berechnen
Arbeitstage je Woche und den Monat der Feststellung eingeben: Der Rechner nennt Ihren Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX für dieses Jahr.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Zusatzurlaub in diesem Jahr
5 Tage
zusätzlich zum Urlaub aus Vertrag oder Tarif
| Anspruch im vollen Jahr | 5 Tage |
|---|---|
| Volle Monate mit Schwerbehinderung | 12 |
| Zusatzurlaub in diesem Jahr | 5 Tage |
Rechenweg Schritt für Schritt
- 5 Arbeitstage bei der Fünftagewoche; bei 5 Arbeitstagen in der Woche 5 × 5 ÷ 5 = 5,0 Tage (§ 208 Abs. 1 SGB IX).
- Die Schwerbehinderung bestand das ganze Jahr: voller Anspruch.
- Wird die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt, richtet sich die Übertragung des Zusatzurlaubs ins nächste Jahr nach den Urlaubsregeln Ihres Arbeitsverhältnisses (§ 208 Abs. 3 SGB IX).
Schätzung nach dem Wortlaut der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Gesetze, Stand Oktober 2026, keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Den GdB stellt allein die Behörde Ihres Landes fest. So rechnen wir
Schwerbehinderte Beschäftigte mit einem GdB von mindestens 50 haben nach § 208 Absatz 1 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Jahr, wenn sie an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Arbeiten sie an mehr oder weniger Tagen, erhöht oder vermindert er sich entsprechend: bei vier Tagen 4, bei drei Tagen 3, bei sechs Tagen 6. Der Zusatzurlaub kommt zum gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Urlaub hinzu und ist unabhängig von der Höhe des GdB. Besteht die Schwerbehinderung nicht das ganze Jahr, gibt es nach Absatz 2 für jeden vollen Monat ein Zwölftel; Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet. Wer ab März schwerbehindert ist, erhält bei der Fünftagewoche 4,17 Tage, ab Mai 3,33, ab Juli 3. Gleichgestellte Menschen mit GdB 30 oder 40 haben nach § 151 Absatz 3 keinen Anspruch. Wird die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt, richtet sich die Übertragung ins Folgejahr nach den Urlaubsregeln des Arbeitsverhältnisses.
So rechnet der Rechner
Zuerst der Jahresanspruch: 5 Tage mal Ihre Arbeitstage je Woche, geteilt durch fünf. Dann der Anteil, wenn die Schwerbehinderung erst im Laufe des Jahres beginnt: ein Zwölftel je vollem Monat. Zuletzt die Rundung nach § 208 Absatz 2 SGB IX: Ein Bruchteil, der mindestens einen halben Tag ergibt, wird auf einen vollen Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile rundet das Gesetz nicht auf; der Rechner weist sie als Bruchteil aus. Bei GdB unter 50 zeigt er null, auch mit Gleichstellung.
| Fall | Rechnung | Zusatzurlaub |
|---|---|---|
| Fünftagewoche, ganzes Jahr | 5 × 5 ÷ 5 | 5 Tage |
| Viertagewoche, ganzes Jahr | 5 × 4 ÷ 5 | 4 Tage |
| Fünftagewoche, ab März | 5 × 10 ÷ 12 | 4,17 Tage |
| Fünftagewoche, ab Mai | 5 × 8 ÷ 12 | 3,33 Tage |
| Fünftagewoche, ab Juli | 5 × 6 ÷ 12, aufgerundet | 3 Tage |
| Viertagewoche, ab Mai | 4 × 8 ÷ 12, aufgerundet | 3 Tage |
Wer Anspruch hat
Den Zusatzurlaub erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und andere Beschäftigte, deren GdB mindestens 50 beträgt. Er setzt keinen Ausweis voraus, der Bescheid genügt. Menschen, die bei GdB 30 oder 40 von der Agentur für Arbeit gleichgestellt sind, haben keinen Anspruch: § 151 Absatz 3 SGB IX nimmt § 208 ausdrücklich aus. Der Zusatzurlaub ist bezahlter Urlaub und wird wie der übrige Urlaub vergütet. Für den Arbeitgeber gilt er auch dann, wenn der Arbeitsvertrag mehr Urlaub gewährt als das Gesetz: Er kommt obendrauf.
Was Sie dem Arbeitgeber vorlegen
Damit der Arbeitgeber den Zusatzurlaub gewährt, muss er von der Schwerbehinderung wissen. Legen Sie den Bescheid des Versorgungsamts oder den Ausweis vor. Wann Sie das tun, entscheiden Sie selbst; eine Pflicht zur Mitteilung besteht nicht. Wer den Bescheid erst später vorlegt, verliert den Anspruch für das laufende Jahr nicht, muss den Urlaub aber noch nehmen können. Weitere Rechte im Beruf, etwa den besonderen Kündigungsschutz und die Freistellung von Mehrarbeit nach § 207 SGB IX, finden Sie bei GdB 50.