GdB 20: die erste Stufe und was sie bringt
Ein GdB von 20 ist der kleinste Wert, den die Behörde überhaupt feststellt; er bringt einen Steuerfreibetrag und sonst wenig.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Was bringt dieser GdB?
Status
behindert
| Pauschbetrag | 384 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | nein |
| Kündigungsschutz | nein |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Ein Grad der Behinderung von 20 ist die unterste Stufe: Nach § 152 Absatz 1 SGB IX trifft die Behörde eine Feststellung nur, wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Liegt er darunter, ergeht ein ablehnender Bescheid. Mit GdB 20 gibt es den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 3 EStG von 384 € im Jahr, ohne Belege und für das ganze Kalenderjahr. Er spart bei 28.000 € zu versteuerndem Einkommen rund 106 € Steuern, bei 52.000 € mit Kirchensteuer rund 149 €. Einen Schwerbehindertenausweis gibt es nicht, auch keine Gleichstellung (sie beginnt bei GdB 30), keinen Zusatzurlaub, keinen besonderen Kündigungsschutz und keine Fahrtkostenpauschale. Typische Einzelwerte von 20 sind nach Teil B der Versorgungsmedizin-Verordnung eine einseitige Knie-Totalendoprothese, eine Schlafapnoe mit nächtlicher Überdruckbeatmung oder eine Zöliakie unter Diät. Ein weiteres Leiden mit GdB 10 hebt den Gesamtwert in der Regel nicht an.
Was GdB 20 bringt und was nicht
| Recht | Mit GdB 20 | Ab welchem GdB |
|---|---|---|
| Feststellung durch die Behörde | ja, Bescheid | ab 20 (§ 152 Abs. 1 SGB IX) |
| Behinderten-Pauschbetrag | 384 € im Jahr | ab 20 (§ 33b EStG) |
| Gleichstellung | nein | ab 30 |
| Schwerbehindertenausweis | nein | ab 50 |
| Zusatzurlaub, Kündigungsschutz | nein | ab 50 |
| Fahrtkostenpauschale | nein | ab 70 mit G oder 80 |
Der GdB von 20 ist rechtlich vor allem eine Steuerfrage. Der Pauschbetrag von 384 € steht Ihnen für jedes Kalenderjahr zu, in dem der GdB besteht, ohne dass Sie Ausgaben nachweisen müssen. Er senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer selbst. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 27 % bleiben davon etwa 106 €. Wer knapp über dem Grundfreibetrag liegt, etwa mit 13.000 € zu versteuerndem Einkommen, spart nur 57 €. Wie viel es bei Ihrem Einkommen ist, rechnet der kleine Rechner aus.
Wie viel Steuer spart der Pauschbetrag?
Ersparnis im Jahr
358 €
| Pauschbetrag | 1.140 € |
| Grenzsteuersatz | 32 % |
| Steuer ohne / mit | 7.209 € / 6.851 € |
Tarif 2026 mit Solidaritätszuschlag, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer.
Statt des Pauschbetrags können Sie nach § 33b Abs. 1 EStG auch die tatsächlichen Mehrkosten der Behinderung als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Das lohnt sich bei GdB 20 selten, weil die zumutbare Belastung davon abgezogen wird. Krankheitskosten wie Zuzahlungen und Brillen können Sie aber zusätzlich zum Pauschbetrag eintragen. Mehr dazu beim Pauschbetrag-Rechner.
Welche Leiden mit 20 bewertet werden
Teil B der Versorgungsmedizin-Verordnung nennt für viele Gesundheitsstörungen einen Wert oder eine Spanne. Mit 20 bewertet die Verordnung eine einseitige Knie-Totalendoprothese bei bestem Behandlungsergebnis, mit 20 eine Schlafapnoe, die eine nächtliche Überdruckbeatmung erfordert, mit 20 eine Zöliakie ohne wesentliche Folgen unter glutenfreier Kost. Ebenfalls 20 ergibt die Taubheit auf einem Ohr bei normalem Gehör auf dem anderen und 20 ein Tinnitus mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen.
Diese Werte sind Anhaltswerte, keine Automatik. Die Behörde bewertet die Folgen im Alltag, nicht die Diagnose. Ein Bandscheibenschaden ohne Bewegungseinschränkung ergibt nach Teil B Nummer 18.9 0, mit mittelgradigen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt 20. Den Wortlaut für Ihr Leiden finden Sie in der GdB-Tabelle.
Warum ein zweites leichtes Leiden selten hilft
Der Gesamt-GdB entsteht nicht durch Addition. Teil A Nummer 3.5 sagt, dass zusätzliche Beeinträchtigungen mit GdB 10 die Gesamtbeeinträchtigung in der Regel nicht erhöhen, auch wenn es mehrere sind. Ein Rückenleiden mit 20 und eine Hauterkrankung mit 10 ergeben nach diesem Rechner 20. Zwei Leiden mit je 10 bleiben bei 10, und damit unter der Schwelle der Feststellung.
Anders bei zwei Leiden mit je 20: Auch hier schließt die Verordnung „vielfach“ nicht auf eine wesentliche Zunahme, verlangt aber eine Prüfung im Einzelfall. Ein Lungenleiden und eine Stoffwechselstörung mit je 20, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen, liegen nach dem Wortlaut zwischen 20 und 30; der Richtwert dieser Seite ist 20. Ob es 30 wird, hängt davon ab, wie die Behörde das Zusammenwirken beurteilt. Mit dem Gesamt-GdB-Rechner können Sie mehrere Leiden eingeben.
Der Bescheid als Grundlage für später
Viele beantragen den GdB, wenn ein Leiden neu ist, und erhalten zunächst 20. Der Bescheid hat dann zwei Funktionen: Er sichert den Pauschbetrag, und er dokumentiert die anerkannten Leiden. Wird es schlimmer, prüft die Behörde bei einem Verschlimmerungsantrag nur die Veränderung. Halten Sie den Bescheid für zu niedrig, legen Sie Widerspruch innerhalb eines Monats ein.
Seit dem 1. Januar 2026 berücksichtigt das Finanzamt neue Feststellungen nur, wenn die Behörde sie elektronisch übermittelt hat (§ 65 Abs. 3a EStDV). Geben Sie deshalb im Antrag Ihre Steuer-Identifikationsnummer an. Ältere Bescheide gelten weiter, solange sich die Feststellung nicht ändert.
Wer arbeitet und auf einen besseren Schutz des Arbeitsplatzes hofft, braucht mindestens GdB 30: Dann kann die Agentur für Arbeit gleichstellen, wie unter GdB 30 beschrieben. Ab GdB 50 kommen Ausweis und Zusatzurlaub hinzu, siehe GdB 50.
Wie Sie den Antrag sinnvoll vorbereiten
Nennen Sie im Antrag alle Gesundheitsstörungen, auch die, die Ihnen klein vorkommen, und die Ärzte, die sie behandeln. Die Behörde fordert Befundberichte an; was nicht darin steht, bewertet sie nicht. Hilfreich sind Angaben zu den Folgen im Alltag: wie lange Sie sitzen, gehen oder sich konzentrieren können, wie oft Beschwerden auftreten und welche Behandlung nötig ist. Ein Leiden, das gut eingestellt ist, wird niedriger bewertet als eines mit häufigen Rückfällen. Der Bescheid ist eine Einschätzung der Behörde; dieser Ratgeber kann nur zeigen, was die Verordnung vorsieht.