GdB bei Herz und Kreislauf
Beim Herzen zählt die Leistungsfähigkeit im Alltag und unter Belastung, nicht die Diagnose oder das EKG allein.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Zwei Leiden: welcher Gesamt-GdB?
Gesamt-GdB, Richtwert
60
| Spanne nach dem Wortlaut | 60 bis 70 |
| Addiert wäre es | 80, aber unzulässig |
| Schwerbehindert ab | GdB 50 |
Ausgang ist der höchste Einzelwert; Addition und Mittelung sind nach Teil A Nr. 3.2 nicht zulässig.
Herzerkrankungen bewertet die Versorgungsmedizin-Verordnung in Teil B Nummer 9 vor allem nach der Leistungsbeeinträchtigung. Ohne wesentliche Beeinträchtigung selbst bei stärkerer Belastung beträgt der Wert 0 bis 10. Atemnot oder Brustschmerz bei mittelschwerer Belastung, etwa forschem Gehen mit fünf bis sechs Kilometern pro Stunde, ergeben 20 bis 40. Beschwerden schon bei alltäglicher leichter Belastung wie Spazierengehen oder einem Stockwerk Treppe ergeben 50 bis 70, Beschwerden in Ruhe 90 bis 100. Nach einem Herzinfarkt oder einer Bypass-Operation richtet sich der Wert nach der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung. Feste Werte gibt es für einige Fälle: Herzklappenprothese nicht unter 30, Herzschrittmacher 10, implantierter Defibrillator wenigstens 50, nach Herztransplantation 100 für die Heilungsbewährung. Bluthochdruck hat eigene Stufen von 0 bis 100. Ein EKG-Befund allein erlaubt nach der Verordnung keinen Rückschluss auf die Leistung. Mit GdB 50 gibt es 1.140 € Pauschbetrag im Jahr.
Herzleistung: die Grundtabelle
| Leistungsbeeinträchtigung | Beispiel aus der Verordnung | GdB |
|---|---|---|
| keine wesentliche | auch bei gewohnter stärkerer Belastung beschwerdefrei | 0 bis 10 |
| bei mittelschwerer Belastung | forsches Gehen 5 bis 6 km/h, mittelschwere Arbeit | 20 bis 40 |
| bei alltäglicher leichter Belastung | Spazierengehen 3 bis 4 km/h, ein Stockwerk Treppe | 50 bis 70 |
| mit gelegentlichen schweren Dekompensationen | zeitweise schwere Herzschwäche | 80 |
| in Ruhe | Ruheinsuffizienz | 90 bis 100 |
Die Verordnung nennt zu jeder Stufe auch Werte der Ergometrie, etwa die Belastung in Watt, bei der Beschwerden auftreten. Sie sind Anhaltspunkte; entscheidend ist das Gesamtbild aus Untersuchung und Alltag. Ausdrücklich heißt es: Elektrokardiographische Abweichungen allein gestatten keinen Rückschluss auf die Leistungseinbuße. Ein auffälliges EKG ohne Beschwerden führt also nicht zu einem höheren Wert.
Feste Werte
Einige Behandlungen haben feste Werte, weil sie das Leben unabhängig von der Leistung prägen. Eine Herzklappenprothese wird nicht niedriger als 30 bewertet; darin ist die dauerhafte Behandlung mit Blutverdünnern eingeschlossen. Ein Herzschrittmacher ergibt 10. Ein implantierter Defibrillator ergibt wenigstens 50. Nach einer Herztransplantation gilt eine Heilungsbewährung von im Allgemeinen zwei Jahren mit 100, danach selbst bei günstigem Verlauf nicht weniger als 70.
Was bringt dieser GdB?
Status
schwerbehindert
| Pauschbetrag | 1.140 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | 5 Arbeitstage |
| Kündigungsschutz | ja |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Durchblutung der Beine
Die arterielle Verschlusskrankheit der Beine (pAVK) gehört zum Kreislauf, wirkt aber vor allem auf das Gehen. Die Verordnung bewertet sie nach der schmerzfreien Gehstrecke in der Ebene: mehr als 500 Meter 20, 100 bis 500 Meter 30 bis 40, 50 bis 100 Meter 50 bis 60, unter 50 Meter ohne Ruheschmerz 70 bis 80. Ab einer deutlich verkürzten Gehstrecke kommt auch das Merkzeichen G in Betracht. Ein Gehtest beim Gefäßarzt ist hier der wichtigste Beleg. Nach Teil D kann G bei einer arteriellen Verschlusskrankheit schon ab einem GdB von 40 vorliegen, weil sie sich besonders auf das Gehen auswirkt.
Mehrere Herz- und Kreislaufleiden
Herz, Bluthochdruck und Gefäße gehören zum selben Funktionssystem. Ein Herzleiden mit 30 nach Infarkt und ein Bluthochdruck mit 20 werden deshalb zuerst zu einem Wert für Herz und Kreislauf zusammengefasst; weil sie sich überschneiden, liegt er bei 30 bis 40. Erst dieser Wert geht mit anderen Bereichen wie Lunge, Stoffwechsel oder Bewegungsapparat in den Gesamt-GdB ein. Diabetes und Herz verstärken sich häufig; Beispiele dazu stehen unter Diabetes, die Lunge unter Atmung und Lunge.
Beispiele
Ein 61-Jähriger hatte vor einem Jahr einen Infarkt mit Stent. In der Rehabilitation erreicht er auf dem Fahrrad 100 Watt ohne Beschwerden, im Alltag geht er zügig spazieren. Die Leistung ist kaum eingeschränkt, der Wert liegt bei 0 bis 10 oder an der unteren Grenze von 20 bis 40.
Eine 70-Jährige mit Herzschwäche muss nach einem Stockwerk Treppe stehen bleiben und kann nur langsam spazieren gehen. Das entspricht einer Beeinträchtigung bei alltäglicher leichter Belastung, 50 bis 70, und damit der Schwerbehinderung. Mit einer Lungenerkrankung dazu kann der Gesamtwert weiter steigen.
Ein 45-Jähriger erhält nach einem Herzstillstand einen Defibrillator. Unabhängig von seiner Leistung beträgt der Wert wenigstens 50; er hat damit Anspruch auf Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und den Pauschbetrag. Ob und wann er wieder Auto fahren darf, ist eine eigene Frage, die der GdB nicht beantwortet.
Merkzeichen bei Herzleiden
Ein Herzleiden kann die Gehfähigkeit so einschränken wie ein Beinleiden. Die Voraussetzungen für das Merkzeichen G nennen ausdrücklich auch innere Leiden: Wer wegen Atemnot oder Brustschmerz übliche Wege im Ortsverkehr nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten zurücklegen kann, erfüllt sie. Nach Teil D der Verordnung ist das bei Herzschäden mit Beeinträchtigung der Herzleistung wenigstens nach der Gruppe 3, also bei Beschwerden schon bei alltäglicher leichter Belastung, in der Regel anzunehmen. Mit G gibt es die Freifahrt im Nahverkehr gegen eine Wertmarke oder die halbe Kfz-Steuer, ab GdB 70 dazu die Fahrtkostenpauschale.
Bei sehr schwerer Herzschwäche mit Beschwerden in Ruhe kommt auch das Merkzeichen aG in Betracht, wenn die Beeinträchtigung der Mobilität einem GdB von 80 entspricht und Wege außerhalb des Autos nur mit großer Anstrengung möglich sind. Dann gibt es den EU-Parkausweis.
Kinder mit angeborenem Herzfehler
Für Kinder gelten dieselben Stufen, bezogen auf die altersgemäße Belastbarkeit. Bei angeborenen oder in der Kindheit erworbenen Herzschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung entsprechend den Gruppen 3 und 4 der Tabelle ist nach Teil A Nummer 5 Hilflosigkeit anzunehmen, bis sich die Leistung bessert, etwa durch eine Operation. Das Merkzeichen H erhöht den Pauschbetrag auf 7.400 €, den die Eltern übernehmen können.
Was in den Antrag gehört
Arztbriefe der Kardiologie mit Ejektionsfraktion, Belastungs-EKG oder Spiroergometrie, Entlassungsberichte nach Infarkt oder Operation und der Rehabilitationsbericht. Beschreiben Sie zusätzlich, welche Wege und Tätigkeiten Sie nicht mehr schaffen. Bessert sich die Leistung nach einer Behandlung, kann die Behörde den Wert später senken; verschlechtert sie sich, ist ein Verschlimmerungsantrag möglich.