GdB 100: die höchste Stufe und ihre Merkzeichen
GdB 100 ist der höchste Wert, den die Behörde feststellen kann; was er wert ist, entscheiden vor allem die Merkzeichen.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Was bringt dieser GdB?
Status
schwerbehindert
| Pauschbetrag | 2.840 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 900 € im Jahr |
| Zusatzurlaub | 5 Arbeitstage |
| Kündigungsschutz | ja |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Ein Grad der Behinderung von 100 ist die höchste Stufe; die Behörde stellt den GdB in Zehnergraden fest, und auch mehrere schwere Leiden ergeben zusammen nicht mehr als 100. Mit GdB 100 stehen Ihnen ein Behinderten-Pauschbetrag von 2.840 € im Jahr und die Fahrtkostenpauschale von 900 € zu, dazu alle Rechte der Schwerbehinderung: Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Altersrente. Der GdB allein bringt aber weder Freifahrt noch Kfz-Steuerbefreiung noch Parkausweis. Diese hängen an Merkzeichen, die bei GdB 100 häufig sind: Blinde (Bl) und hilflose Menschen (H) erhalten den erhöhten Pauschbetrag von 7.400 €, die Fahrtkostenpauschale von 4.500 €, eine kostenlose Wertmarke und die Kfz-Steuerbefreiung. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen spart GdB 100 ohne Merkzeichen rund 885 €, mit Bl rund 2.895 €. Typische Einzelwerte von 100 sind die Dauerdialyse, der Verlust beider Beine im Oberschenkel und eine Sehschärfe von höchstens 0,05 auf beiden Augen.
GdB 100 ohne und mit Merkzeichen
| Leistung | GdB 100 allein | GdB 100 mit Bl oder H |
|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | 2.840 € | 7.400 € |
| Fahrtkostenpauschale | 900 € | 4.500 € |
| Freifahrt im Nahverkehr | nein | ja, Wertmarke kostenlos |
| Kraftfahrzeugsteuer | voll | befreit |
| Steuerersparnis bei 40.000 € | 885 € | 2.895 € |
Die Tabelle zeigt, warum bei 100 die Merkzeichen den Ausschlag geben. Der erhöhte Pauschbetrag von 7.400 € nach § 33b Absatz 3 EStG ersetzt den Betrag nach dem GdB, er kommt nicht hinzu. Die große Fahrtkostenpauschale von 4.500 € ersetzt ebenso die kleine. Nach § 228 Absatz 4 SGB IX erhalten blinde und hilflose Menschen die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung; alle anderen zahlen 104 € im Jahr. Die Kfz-Steuer entfällt nach § 3a Absatz 1 KraftStG mit H, Bl oder aG für ein Fahrzeug, das auf Sie zugelassen ist.
Was bringt dieses Merkzeichen?
Nachteilsausgleiche
3 von 6
| Fahrtkostenpauschale | 900 € im Jahr |
| Freifahrt im Nahverkehr | Wertmarke 104 € im Jahr |
| Kraftfahrzeugsteuer | 50 % weniger |
Wie man auf 100 kommt
Teil B nennt 100 als Einzelwert für schwerste Leiden: die Notwendigkeit einer Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren (100), den Verlust beider Beine im Oberschenkel (100), den Verlust eines Armes und eines Beines (100), den Verlust aller zehn Finger (100) und eine Sehschärfe von 0,05 auf beiden Augen (100). Bei vielen Krebserkrankungen und nach Transplantationen gilt 100 für die Zeit der Heilungsbewährung, etwa nach einer Lebertransplantation (100).
Aus mehreren Leiden wird 100 seltener, als viele erwarten. Ein Lungenleiden mit 80 und ein Beinleiden mit 50, die unabhängig wirken, ergeben nach diesem Rechner 80 bis 100, Richtwert 90. Erst wenn sich zwei schwere Leiden gegenseitig verstärken, etwa ein Herzleiden mit 90 und ein Lungenleiden mit 50, liegt der Richtwert bei 100. Die Verordnung verlangt nach Teil A Nummer 3.4 den Vergleich mit Leiden, für die Teil B einen festen Wert nennt: Ein Gesamt-GdB von 100 sollte deshalb in seiner Schwere mit Leiden vergleichbar sein, die Teil B mit 100 bewertet, etwa dem Verlust beider Beine im Oberschenkel. Ihre Einzelwerte prüft der Gesamt-GdB-Rechner.
Merkzeichen, die bei GdB 100 häufig sind
Bl: Blind ist nach Teil A Nummer 6, wessen Sehschärfe nicht mehr als 0,02 beträgt oder wer eine gleich schwere Störung des Sehvermögens hat. Das Merkzeichen Bl bringt den erhöhten Pauschbetrag, die große Fahrtkostenpauschale, kostenlose Wertmarke, Kfz-Steuerbefreiung und den EU-Parkausweis. Daneben zahlen die Länder ein Blindengeld nach eigenem Recht; die Beträge sind hier nicht aufgeführt.
H: Hilflosigkeit nimmt die Verordnung ohne nähere Prüfung bei Blindheit, hochgradiger Sehbehinderung, Querschnittslähmung und bei Behinderungen an, die dauernd einen Rollstuhl auch in der Wohnung erfordern. In der Regel gilt sie auch beim Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen beidseitige Unterschenkel- oder Fußamputationen. Mehr dazu beim Merkzeichen H.
aG, G und B: Wer sich wegen der Schwere der Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb des Fahrzeugs bewegen kann, erhält aG. G und B kommen bei vielen Menschen mit GdB 100 hinzu; mit B fährt eine Begleitperson in Bus und Bahn kostenlos mit.
RF und TBl: Blinde Menschen zahlen auf Antrag ein Drittel des Rundfunkbeitrags, 6,12 € im Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sind ganz befreit.
Antrag auf Merkzeichen: worauf es ankommt
Merkzeichen stellt die Behörde nicht von sich aus fest, Sie müssen sie beantragen, entweder zusammen mit dem GdB oder später. Für H zählt der tägliche Hilfebedarf: An- und Auskleiden, Essen, Körperpflege und Toilettengänge, außerdem Bewegung, geistige Anregung und Kommunikation. Einzelne Hilfen, etwa beim Anziehen einzelner Kleidungsstücke oder als Begleitung auf Spaziergängen, genügen nach Teil A Nummer 4 nicht. Beschreiben Sie deshalb, bei welchen Verrichtungen Sie wie oft Hilfe brauchen, und legen Sie, wenn vorhanden, ein Pflegegutachten bei. Für Bl ist ein augenärztlicher Befund mit Sehschärfe und Gesichtsfeld die Grundlage.
Was GdB 100 nicht ersetzt
GdB 100 bedeutet nicht Erwerbsunfähigkeit. Viele Menschen mit GdB 100 arbeiten, und der Ausweis sagt nichts darüber, wie viele Stunden jemand arbeiten kann. Renten wegen Erwerbsminderung und Leistungen der Pflegeversicherung prüfen andere Stellen nach eigenen Regeln. Ein Pflegegrad entsteht nicht aus dem GdB, und umgekehrt; nur für den Pauschbetrag steht Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen H gleich (§ 65 Abs. 2 EStDV).