GdB bei Atmung und Lunge
Bei Lungenerkrankungen zählen die Atemnot im Alltag und die gemessene Lungenfunktion, beides zusammen.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Zwei Leiden: welcher Gesamt-GdB?
Gesamt-GdB, Richtwert
60
| Spanne nach dem Wortlaut | 60 bis 70 |
| Addiert wäre es | 80, aber unzulässig |
| Schwerbehindert ab | GdB 50 |
Ausgang ist der höchste Einzelwert; Addition und Mittelung sind nach Teil A Nr. 3.2 nicht zulässig.
Krankheiten der Atmungsorgane bewertet die Versorgungsmedizin-Verordnung in Teil B Nummer 8. Für chronische Erkrankungen mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion, etwa eine COPD, gibt es drei Stufen: geringen Grades mit Atemnot bei mittelschwerer Belastung und Messwerten bis zu einem Drittel unter dem Soll 20 bis 40, mittleren Grades mit Atemnot schon bei leichter Belastung und Messwerten bis zu zwei Dritteln unter dem Soll 50 bis 70, schweren Grades mit Atemnot in Ruhe 80 bis 100. Bronchialasthma ohne dauernde Funktionseinschränkung wird nach der Häufigkeit der Anfälle bewertet: selten und leicht 0 bis 20, häufig oder schwer 30 bis 40, Serien schwerer Anfälle 50. Ein Schlafapnoe-Syndrom mit nötiger Überdruckbeatmung ergibt 20. Nach Entfernung eines Lungentumors gilt eine Heilungsbewährung von fünf Jahren mit wenigstens 80. Eine Lungenfunktion mittleren Grades begründet nach Teil D in der Regel das Merkzeichen G. Ab GdB 50 gibt es 1.140 € Pauschbetrag im Jahr.
Die Stufen im Überblick
| Erkrankung (Teil B) | Ausprägung | GdB |
|---|---|---|
| Lungenfunktion (Nr. 8.3) | geringen Grades | 20 bis 40 |
| Lungenfunktion (Nr. 8.3) | mittleren Grades | 50 bis 70 |
| Lungenfunktion (Nr. 8.3) | schweren Grades | 80 bis 100 |
| Chronische Bronchitis (Nr. 8.2) | leicht, ohne Funktionseinschränkung | 0 bis 10 |
| Chronische Bronchitis (Nr. 8.2) | schwer, ohne Funktionseinschränkung | 20 bis 30 |
| Asthma (Nr. 8.5) | seltene oder leichte Anfälle | 0 bis 20 |
| Asthma (Nr. 8.5) | häufige oder schwere Anfälle | 30 bis 40 |
| Schlafapnoe (Nr. 8.7) | mit Überdruckbeatmung | 20 |
Die Verordnung beschreibt die Lungenfunktion doppelt: mit der Atemnot im Alltag und mit Messwerten der Lungenfunktionsprüfung im Verhältnis zum Sollwert. Bei der geringen Stufe liegen sie bis zu einem Drittel, bei der mittleren bis zu zwei Dritteln, bei der schweren um mehr als zwei Drittel unter dem Soll. Weichen Beschwerden und Messwerte voneinander ab, richtet sich der Wert nach der Verordnung vor allem nach der klinischen Symptomatik und ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand.
Was bringt dieser GdB?
Status
schwerbehindert
| Pauschbetrag | 1.140 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | 5 Arbeitstage |
| Kündigungsschutz | ja |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Asthma: zwei Wege der Bewertung
Bronchialasthma wird nach Nummer 8.5 nach den Anfällen bewertet, solange die Lungenfunktion zwischen den Anfällen normal ist. Bleibt dauerhaft eine Einschränkung, wird sie nach Nummer 8.3 zusätzlich berücksichtigt. Eine junge Frau mit allergischem Asthma, die im Frühjahr einige leichte Anfälle hat und sonst beschwerdefrei ist, liegt bei 0 bis 20. Ein Mann mit mehrmals im Monat auftretenden Anfällen trotz Dauertherapie liegt bei 30 bis 40. Ein Anfallskalender und die Liste der Notfallbehandlungen sind die besten Belege.
Lunge und Herz
Lungen- und Herzerkrankungen verstärken sich gegenseitig. Eine COPD mittleren Grades mit 50 und eine Herzschwäche mit 30 betreffen zwei Funktionssysteme, die sich nach Teil A Nummer 3.3.1 in der Regel erhöhend auswirken: Die Spanne liegt bei 60 bis 70. Ein Asthma mit 30 und eine Schlafapnoe mit 20 dagegen gehören beide zu den Atmungsorganen; sie werden zuerst innerhalb dieses Systems zusammengefasst und überschneiden sich teilweise, 30 bis 40. Mehr zum Herzen steht unter Herz und Kreislauf.
Lungenkrebs und Transplantation
Nach Entfernung eines bösartigen Lungen- oder Bronchialtumors gilt eine Heilungsbewährung von fünf Jahren mit wenigstens 80, bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades 90 bis 100. Nach einer Lungentransplantation sind während der Heilungsbewährung von im Allgemeinen zwei Jahren 100 anzusetzen, danach nicht weniger als 70. Was nach der Heilungsbewährung geschieht, erklärt die Seite Krebs und Heilungsbewährung.
Was in den Antrag gehört
Lungenfunktionsbefunde der letzten Jahre mit Sollwerten, gegebenenfalls Blutgasanalyse und Belastungstests, Berichte über Exazerbationen und Krankenhausaufenthalte, die Liste der Medikamente und eine eigene Beschreibung: wie weit Sie gehen können, ob Sie Treppen schaffen, ob Sie Sauerstoff brauchen. Die Verordnung bewertet die Folgen im Alltag; ein einzelner guter Messwert an einem guten Tag soll nicht das ganze Bild bestimmen. Mit einer Lungenfunktion mittleren Grades lohnt es sich, im selben Antrag das Merkzeichen G anzukreuzen.
Chronische Bronchitis und Infekte
Eine chronische Bronchitis ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion bewertet Nummer 8.2 nach Husten, Auswurf und Häufigkeit der Schübe: in leichter Form 0 bis 10, in schwerer Form mit fast kontinuierlichem, ausgiebigem Husten und Auswurf und häufigen akuten Schüben 20 bis 30. Kommt eine messbare Funktionseinschränkung hinzu, wird sie nach Nummer 8.3 bewertet und nicht doppelt gezählt. Wer im Winter regelmäßig mit Antibiotika oder Kortison behandelt wird, sollte jede dieser Behandlungen mit Datum belegen; die Häufigkeit der Schübe ist für die Einstufung entscheidend.
Sauerstoff und Atemnot in Ruhe
Wer eine Langzeit-Sauerstofftherapie braucht oder schon in Ruhe Atemnot hat, liegt in der Regel in der schweren Stufe mit 80 bis 100. In dieser Lage kommen neben G auch weitere Merkzeichen in Betracht: Das Merkzeichen aG verlangt nach § 229 Absatz 3 SGB IX eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von mindestens 80 entspricht: Wer sich wegen der Schwere der Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb des Autos bewegen kann, erfüllt diese Voraussetzung. Das kann auch eine schwere Lungenerkrankung sein, nicht nur eine Erkrankung der Beine. Ob das zutrifft, entscheidet das Versorgungsamt im Einzelfall, auf Grundlage der Befunde und gegebenenfalls einer Begutachtung.
Wenn sich die Lunge verschlechtert
Eine COPD schreitet häufig fort. Steigt der Einzelwert um mindestens 10 und hält die Verschlechterung länger als sechs Monate an, liegt nach Teil A Nummer 7 eine wesentliche Änderung vor, und ein Verschlimmerungsantrag kann zu einem höheren Gesamt-GdB führen. Die neuen Lungenfunktionswerte im Vergleich zu den alten sind dafür der wichtigste Beleg. Bessert sich die Lage dagegen dauerhaft, etwa nach erfolgreicher Therapie, kann das Amt den Wert auch herabsetzen.
Wer raucht, wird nicht schlechter bewertet; die Verordnung fragt nach den Folgen, nicht nach der Ursache. Bei einer Berufskrankheit, etwa durch Staub, gibt es neben dem GdB Leistungen der Unfallversicherung nach eigenen Regeln.