GdB bei Knie und Hüfte
Bei Knie und Hüfte zählt die Beweglichkeit in Winkelgraden, und ein künstliches Gelenk hat einen Mindestwert.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Zwei Leiden: welcher Gesamt-GdB?
Gesamt-GdB, Richtwert
50
| Spanne nach dem Wortlaut | 50 bis 60 |
| Addiert wäre es | 70, aber unzulässig |
| Schwerbehindert ab | GdB 50 |
Ausgang ist der höchste Einzelwert; Addition und Mittelung sind nach Teil A Nr. 3.2 nicht zulässig.
Knie und Hüfte bewertet die Versorgungsmedizin-Verordnung in Teil B Nummer 18.14 nach der Bewegungseinschränkung, gemessen in Winkelgraden nach der Neutral-Null-Methode. Eine Kniearthrose geringen Grades auf einer Seite ergibt 0 bis 10, mittleren Grades 20, stärkeren Grades 30; beidseitig sind es 10 bis 20, 40 und 50. Bei der Hüfte sind es einseitig 10 bis 20, 30 und 40. Für künstliche Gelenke nennt Nummer 18.12 Mindestwerte bei bestmöglichem Ergebnis: Knie-Totalendoprothese einseitig 20, beidseitig 30; Hüftendoprothese einseitig 10, beidseitig 20. Bleiben Beschwerden, Bewegungs- oder Belastungseinschränkungen, sind höhere Werte angemessen. Das Merkzeichen G setzt nach Teil D in der Regel voraus, dass Beine und Lendenwirbelsäule zusammen einen GdB von wenigstens 50 bedingen; bei Versteifung der Hüfte oder des Knies in ungünstiger Stellung kann es schon darunter reichen. Ab GdB 50 gibt es 1.140 € Pauschbetrag im Jahr.
Die Stufen im Überblick
| Befund | einseitig | beidseitig |
|---|---|---|
| Knie, Bewegung geringen Grades | 0 bis 10 | 10 bis 20 |
| Knie, Bewegung mittleren Grades | 20 | 40 |
| Knie, Bewegung stärkeren Grades | 30 | 50 |
| Hüfte, Bewegung geringen Grades | 10 bis 20 | 20 bis 30 |
| Hüfte, Bewegung mittleren Grades | 30 | 50 |
| Hüfte, Bewegung stärkeren Grades | 40 | 60 bis 100 |
| Knie-Totalendoprothese, mindestens | 20 | 30 |
| Hüftendoprothese, mindestens | 10 | 20 |
Gemessen wird nach der Neutral-Null-Methode: drei Zahlen für Streckung, Nullstellung und Beugung. Beim Knie nennt die Verordnung als Beispiele für den geringen Grad 0-0-90, für den mittleren 0-10-90 und für den stärkeren 0-30-90; bei der Hüfte für den geringen Grad 0-10-90 und für den mittleren 0-30-90, jeweils mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit. Die Winkel stammen aus dem orthopädischen Befund; schreiben Sie sie nicht selbst in den Antrag, sondern legen Sie den Befund bei.
Was bringt dieser GdB?
Status
schwerbehindert
| Pauschbetrag | 1.140 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | 5 Arbeitstage |
| Kündigungsschutz | ja |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Das künstliche Gelenk
Nummer 18.12 gibt für Endoprothesen Mindestwerte an, die bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Die Versorgungsqualität kann nach der Verordnung vor allem durch Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung, Nervenschädigung, deutliche Muskelminderung oder ausgeprägte Narbenbildung beeinträchtigt sein; dann sind höhere Werte angemessen. Die üblichen Beschränkungen, etwa der Verzicht auf bestimmte Sportarten, sind im Mindestwert schon enthalten. Eine Teilendoprothese des Knies ergibt mindestens 10, beidseitig 20.
Ein Beispiel: Eine Frau, 66 Jahre, hat seit zwei Jahren ein künstliches Kniegelenk rechts, beugt das Knie nur bis 80 Grad und hinkt nach längeren Strecken. Der Mindestwert von 20 wird hier voraussichtlich nicht das letzte Wort sein; maßgebend ist die tatsächliche Einschränkung, die das Versorgungsamt aus den Befunden ableitet.
Versteifung und instabiles Knie
Ein versteiftes Gelenk wiegt schwerer als ein bewegliches: Die Versteifung eines Kniegelenks in günstiger Stellung ergibt 30, in ungünstiger Stellung 40 bis 60, beider Kniegelenke 80. Die Versteifung eines Hüftgelenks in günstiger Stellung ergibt 40, in ungünstiger 50 bis 60. Eine Lockerung des Kniebandapparats, etwa nach einem Kreuzbandriss, liegt bei 10, wenn die Muskulatur sie ausgleicht, bei 20 mit Gangunsicherheit und bei 30 bis 50, wenn ein Stützapparat nötig ist.
Knorpelschaden ohne steifes Knie
Nicht jede Kniearthrose zeigt sich in den Winkeln. Ausgeprägte Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen, also wiederkehrenden Schwellungen und Ergüssen, bewertet die Verordnung eigens: einseitig ohne Bewegungseinschränkung 10 bis 30, einseitig mit Bewegungseinschränkung 20 bis 40. Ein Mann, 55 Jahre, der das Knie fast normal beugen kann, aber nach jeder längeren Belastung einen Erguss hat, ist also nicht auf den niedrigsten Wert festgelegt. Wichtig sind Befunde, die die Reizerscheinungen über längere Zeit belegen, etwa wiederholte Punktionen oder Arztberichte aus mehreren Monaten.
Beide Knie, Hüfte und Rücken
Alle Gelenke der Beine gehören zum selben Funktionssystem. Ist das rechte Knie stärkeren Grades mit 30 und das linke mittleren Grades mit 20 eingeschränkt, verstärken sich die beiden Leiden beim Gehen; die Spanne liegt bei 30 bis 40. Die Tabelle nennt für beidseitige Einschränkungen deshalb eigene Werte. Kommt ein Rückenleiden hinzu, ist das ein anderes Funktionssystem: Eine Hüfte mit 40 und eine Lendenwirbelsäule mit 30, die sich gegenseitig verschlimmern, ergeben 50 bis 60. Wie der Rücken bewertet wird, steht auf der Seite Wirbelsäule und Bandscheibe.
Merkzeichen G und Parken
Für das Merkzeichen G kommt es nach Teil D auf die Gehfähigkeit an. Erfüllt sind die Voraussetzungen, wenn Funktionsstörungen der Beine und der Lendenwirbelsäule für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Darunter können sie erfüllt sein, wenn sich die Behinderung besonders auf das Gehen auswirkt, etwa bei Versteifung des Hüftgelenks oder bei Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung. Mit G gibt es die Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke oder die halbe Kfz-Steuer. Das Merkzeichen aG, das zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, verlangt nach § 229 Absatz 3 SGB IX mehr: eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von mindestens 80 entspricht.
Vor und nach der Operation
Wer auf ein neues Gelenk wartet, ist meist stärker eingeschränkt als danach. Ein Antrag vor der Operation bildet den aktuellen Zustand ab; nach der Operation kann das Amt prüfen, ob sich die Lage wesentlich gebessert hat. Nach Teil A Nummer 7 ist eine Änderung wesentlich, wenn der Wert um mindestens 10 abweicht und die Änderung länger als sechs Monate anhält. Umgekehrt gilt: Bleibt das Ergebnis der Operation schlecht oder kommt die andere Seite hinzu, ist ein Verschlimmerungsantrag der Weg zu einem höheren Wert.
Was in den Antrag gehört
Orthopädische Befunde mit den gemessenen Winkeln beider Seiten, Röntgen- oder MRT-Befunde, Operations- und Reha-Berichte, die Verordnung von Hilfsmitteln wie Gehstützen oder Orthesen und eine eigene Beschreibung: wie weit Sie ohne Pause gehen, ob Sie Treppen schaffen, ob Sie nachts wegen Schmerzen aufwachen. Das Versorgungsamt entscheidet; die Tabelle gibt den Rahmen, Ihre Befunde den Platz darin. Fehlen aktuelle Winkelmessungen, lohnt sich vor dem Antrag ein Termin beim Orthopäden.