Merkzeichen Bl: blind im Sinne des Gesetzes
Blind im rechtlichen Sinn ist auch, wer noch einen Sehrest hat; das Merkzeichen Bl bündelt Steuer-, Verkehrs- und Beitragsvorteile.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Was bringt dieses Merkzeichen?
Nachteilsausgleiche
4 von 6
| Fahrtkostenpauschale | 4.500 € im Jahr |
| Freifahrt im Nahverkehr | Wertmarke kostenlos |
| Kraftfahrzeugsteuer | befreit |
| EU-Parkausweis | ja |
Das Merkzeichen Bl erhalten schwerbehinderte Menschen, die blind im Sinne des § 72 Absatz 5 SGB XII sind. Nach Teil A Nummer 6 der Versorgungsmedizin-Verordnung ist blind, wem das Augenlicht vollständig fehlt, wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 beträgt, oder wer eine gleich schwere Störung des Sehvermögens hat, etwa eine starke Einengung des Gesichtsfeldes oder einen vollständigen Ausfall der Sehrinde. Mit Bl gibt es den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 €, die Fahrtkostenpauschale von 4.500 €, die Wertmarke für den Nahverkehr ohne Gebühr, die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, den EU-Parkausweis und auf Antrag den Rundfunkbeitrag zu einem Drittel, 6,12 € im Monat. Eine blinde Frau mit 30.000 € zu versteuerndem Einkommen spart mit Bl nach dem Rechner rund 2.709 € Steuern im Jahr, mit GdB 100 ohne Bl nur rund 787 €. Daneben zahlen die Länder ein Blindengeld nach eigenem Landesrecht; Höhe und Zuständigkeit unterscheiden sich von Land zu Land.
Wer als blind gilt
Das Merkzeichen Bl verweist auf den Blindheitsbegriff der Sozialhilfe: Eingetragen wird es, wenn der schwerbehinderte Mensch blind im Sinne des § 72 Absatz 5 SGB XII ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV). Die Einzelheiten stehen in Teil A Nummer 6 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Blind ist danach, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind gilt auch, wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 (1/50) beträgt. Gleich stehen Störungen des Sehvermögens von vergleichbarer Schwere.
| Fallgruppe nach Teil A Nr. 6 | Sehschärfe | Gesichtsfeld |
|---|---|---|
| Einengung des Gesichtsfeldes | höchstens 0,033 (1/30) | Grenze in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum |
| Einengung des Gesichtsfeldes | höchstens 0,05 (1/20) | Grenze in keiner Richtung mehr als 15° |
| Einengung des Gesichtsfeldes | höchstens 0,1 (1/10) | Grenze in keiner Richtung mehr als 7,5° |
| Gesichtsfeldinsel | auch normale Sehschärfe | Grenze in keiner Richtung mehr als 5° |
| Große zentrale Skotome | höchstens 0,1 | unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen |
| Homonyme Hemianopsie | höchstens 0,1 | erhaltenes Gesichtsfeld horizontal höchstens 30° Durchmesser |
| Bitemporale oder binasale Hemianopsie | höchstens 0,1 | kein Binokularsehen |
Blind ist auch, wer einen nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde hat, die sogenannte Rindenblindheit. Eine visuelle Agnosie oder andere Störungen des Erkennens genügen dagegen nicht. Die Grenze zur hochgradigen Sehbehinderung liegt bei einer Sehschärfe von 0,05 (1/20): Wer nicht mehr als das sieht, aber noch nicht blind ist, ist hochgradig sehbehindert. Das ergibt GdB 100 und nach Teil A Nummer 4 stets das Merkzeichen H, aber kein Bl.
Was Bl bringt
Bl ist das Merkzeichen mit den meisten Nachteilsausgleichen. Nach § 33b Abs. 3 EStG erhalten blinde Menschen einen Pauschbetrag von 7.400 € statt 2.840 € bei GdB 100, dazu die Fahrtkostenpauschale von 4.500 € statt 900 €. Die Wertmarke für den Nahverkehr gibt es nach § 228 Abs. 4 SGB IX auf Antrag ohne Gebühr. Ein auf Sie zugelassenes Auto ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (§ 3a Abs. 1 KraftStG). Die Verwaltungsvorschrift zur StVO stellt blinde Menschen beim Parken den außergewöhnlich Gehbehinderten gleich: Sie erhalten den EU-Parkausweis, die Person am Steuer nutzt ihn für Fahrten mit Ihnen.
Wie viel das ausmacht, zeigt ein Beispiel. Eine blinde Frau mit 30.000 € zu versteuerndem Einkommen spart mit Bl im Ausweis rund 2.709 € Steuern im Jahr. Hätte die Behörde nur GdB 100 ohne Bl festgestellt, wären es rund 787 €. Der Unterschied von rund 1.922 € im Jahr zeigt, warum sich der ausdrückliche Antrag auf das Merkzeichen lohnt, auch wenn der GdB schon bei 100 liegt.
Bl oder hochgradige Sehbehinderung mit H
| Vorteil | Blind (Bl, meist mit H) | Hochgradig sehbehindert (H) |
|---|---|---|
| Pauschbetrag | 7.400 € | 7.400 € |
| Fahrtkostenpauschale | 4.500 € | 4.500 € |
| Wertmarke | ohne Gebühr | ohne Gebühr |
| Kraftfahrzeugsteuer | befreit | befreit |
| EU-Parkausweis | ja | nein |
| Rundfunkbeitrag mit RF | 6,12 € im Monat | 6,12 € im Monat |
| Landesblindengeld | nach Landesrecht | nach Landesrecht, nicht in jedem Land |
Bei den Steuer- und Verkehrsvorteilen ist der Unterschied kleiner, als viele denken, weil die hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung stets Hilflosigkeit begründet. Den Ausschlag geben Parkausweis und Landesleistungen. Den Rundfunkbeitrag ermäßigt § 4 Absatz 2 RBStV für blinde und für wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung; mehr dazu beim Merkzeichen RF.
Was spart das Merkzeichen RF?
Ersparnis im Jahr
147 €
| Beitrag statt | 6,12 € statt 18,36 € |
| Rückwirkend höchstens | 147 € |
Ermäßigung auf Antrag, frühestens drei Jahre vor dem Antragsmonat (§ 4 Abs. 4 RBStV).
Blindengeld der Länder und Blindenhilfe
Neben den bundesrechtlichen Vorteilen zahlen die Länder ein Blindengeld. Es beruht auf Landesgesetzen, und jedes Land regelt selbst, wer es erhält, in welcher Höhe, ab welchem Alter und welche Stelle es auszahlt. Diese Seite nennt bewusst keine Beträge, weil sie nicht für alle Länder an amtlicher Quelle geprüft sind. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Landes; welche Stelle in Ihrem Land für den GdB zuständig ist, steht unter Schwerbehindertenausweis beantragen.
Davon zu unterscheiden ist die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII, eine Leistung der Sozialhilfe, die nach den Regeln der Sozialhilfe gewährt wird. Sie hat eine Folge, die das Landesblindengeld nicht hat: Wer Blindenhilfe bezieht, ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV auf Antrag ganz vom Rundfunkbeitrag befreit, ebenso wie taubblinde Menschen.
Taubblind: das Merkzeichen TBl
Wer wegen einer Störung der Hörfunktion einen GdB von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen GdB von 100 hat, erhält zusätzlich TBl. Es bringt ebenfalls den erhöhten Pauschbetrag und die große Fahrtkostenpauschale und befreit auf Antrag ganz vom Rundfunkbeitrag. Für die Kraftfahrzeugsteuer nennt § 3a Absatz 1 KraftStG nur H, Bl und aG, nicht TBl. Weil ein Seh-GdB von 100 nach Teil A Nummer 6 Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung bedeutet und beides nach Nummer 4 Hilflosigkeit begründet, erfüllen taubblinde Menschen in aller Regel auch die Voraussetzungen von H; beantragen Sie es ausdrücklich mit.
Der Antrag auf Bl
Grundlage ist ein aktueller augenärztlicher Befund mit Sehschärfe beider Augen, mit und ohne Korrektur, und einer Gesichtsfeldmessung. Bei Erkrankungen des Gehirns gehört ein neurologischer Befund dazu. Beantragen Sie Bl, H, RF und, wenn Sie in Bus und Bahn Hilfe brauchen, B und G zusammen; die Behörde prüft jedes Merkzeichen einzeln.