GdB 40: was fehlt bis zur Schwerbehinderung
GdB 40 liegt eine Stufe unter der Schwerbehinderung; dieser Ratgeber zeigt, was die Stufe bringt und was der Schritt auf 50 ändern würde.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Was bringt dieser GdB?
Status
Gleichstellung möglich
| Pauschbetrag | 860 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | nein |
| Kündigungsschutz | nur mit Gleichstellung |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Mit einem Grad der Behinderung von 40 sind Sie behindert, aber nicht schwerbehindert, denn die Schwerbehinderung beginnt nach § 2 Absatz 2 SGB IX bei 50. Zustehen Ihnen der Behinderten-Pauschbetrag von 860 € im Jahr und, wenn der Arbeitsplatz wegen der Behinderung gefährdet ist, die Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit mit dem besonderen Kündigungsschutz. Es fehlen Ausweis, Zusatzurlaub, Altersrente für schwerbehinderte Menschen und alle Merkzeichen-Vorteile. Steuerlich ist der Abstand klein: Bei 42.000 € zu versteuerndem Einkommen und 8 Prozent Kirchensteuer spart GdB 40 rund 299 €, GdB 50 rund 395 €. Der eigentliche Unterschied liegt im Beruf und bei der Rente. Typische Einzelwerte von 40 sind nach Teil B eine Bewegungseinschränkung beider Kniegelenke mittleren Grades oder der Verlust beider Brüste. Zwei Leiden mit je 30, die verschiedene Lebensbereiche betreffen, ergeben nach diesem Rechner meist 40.
Rechte mit GdB 40 und der Abstand zu 50
| Recht | GdB 40 | GdB 50 |
|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | 860 € | 1.140 € |
| Steuerersparnis bei 42.000 €, 8 % KiSt | 299 € | 395 € |
| Kündigungsschutz | nur mit Gleichstellung | ja |
| Zusatzurlaub | nein | 5 Tage |
| Ausweis | nein | ja |
| Altersrente schwerbehindert | nein | ja, § 37 SGB VI |
Bei der Steuer liegen 40 und 50 nah beieinander. Der Pauschbetrag steigt um 280 €, die Ersparnis im Beispiel um 96 €. Der große Sprung liegt bei den Rechten, die das Gesetz an die Schwerbehinderung knüpft. Wer berufstätig ist, gewinnt mit 50 eine Woche bezahlten Urlaub im Jahr; wer auf die Rente zugeht, kann früher aufhören. Das erklärt, warum so viele Widersprüche gerade gegen einen GdB von 40 gerichtet sind.
Typische Einzelwerte von 40
Teil B nennt für viele Leiden genau diesen Wert. Eine Bewegungseinschränkung beider Kniegelenke mittleren Grades ergibt 40, eine einseitige Hüfteinschränkung stärkeren Grades 40, die Versteifung eines Hüftgelenks in günstiger Stellung 40. Der Verlust beider Brüste wird mit 40 bewertet, eine homonyme Hemianopsie, also der Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte, mit 40. Bei Asthma mit häufigen oder schweren Anfällen reicht die Spanne von 30 bis 40. Wie die Behörde innerhalb einer Spanne entscheidet, hängt von Befunden und Verlauf ab; die GdB-Tabelle zeigt den Wortlaut.
Wie 40 aus mehreren Leiden entsteht
Zwei Leiden mit je 30, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen, etwa ein Rückenleiden und eine Depression, ergeben nach Teil A Nummer 3.3.2 „häufig“ eine Erhöhung. Dieser Rechner nennt 30 bis 40 mit Richtwert 40. Für die 50 reicht das in der Regel nicht, denn ein weiteres Leiden erhöht um mindestens 10, nicht um seinen eigenen Wert.
Ein Kniegelenk mit 40 und ein Diabetes mit 20 bleiben nach dem Richtwert bei 40, weil ein Leiden mit 20 den Gesamtwert vielfach nicht erhöht; die Spanne reicht bis 50. Kommt zum Kniegelenk mit 40 aber ein Rückenleiden mit 30, das das Gehen zusätzlich erschwert, liegt der Richtwert bei 50. Solche Konstellationen, in denen sich zwei Leiden am selben Lebensbereich verstärken, sind der häufigste Weg von 40 zur Schwerbehinderung. Probieren Sie es mit dem zweiten Rechner aus.
Zwei Leiden: welcher Gesamt-GdB?
Gesamt-GdB, Richtwert
40
| Spanne nach dem Wortlaut | 30 bis 40 |
| Addiert wäre es | 60, aber unzulässig |
| Schwerbehindert ab | GdB 50 |
Ausgang ist der höchste Einzelwert; Addition und Mittelung sind nach Teil A Nr. 3.2 nicht zulässig.
Gleichstellung bei GdB 40
Die Gleichstellung beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit. Sie verlangt nach § 2 Abs. 3 SGB IX, dass Sie infolge der Behinderung ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Sie wirkt ab dem Tag des Antrags. Einzelheiten zu Antrag, Begründung und Rechten stehen unter Gleichstellung; bei GdB 30 gelten dieselben Regeln.
Widerspruch oder Verschlimmerungsantrag?
Ist der Bescheid frisch, legen Sie Widerspruch innerhalb eines Monats ein; die Frist beginnt mit der Bekanntgabe, bei Post am 4. Tag nach Absendung. Begründen Sie ihn mit Befunden, die die Behörde nicht hatte oder nicht gewürdigt hat. Ist der Bescheid bestandskräftig und hat sich seitdem etwas verschlechtert, stellen Sie einen Verschlimmerungsantrag. War der Bescheid von Anfang an falsch, gibt es den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
In jedem Fall gilt: Die Behörde bewertet Auswirkungen, nicht Diagnosen. Ein Attest, das nur „chronische Schmerzen“ nennt, hilft wenig; ein Bericht, der beschreibt, wie weit Sie gehen können, wie oft Sie ausfallen und welche Therapie nötig ist, hilft viel. Ob die 50 erreichbar ist, entscheidet am Ende der ärztliche Dienst der Behörde.
Was GdB 40 für Bewerbungen bedeutet
Im Bewerbungsverfahren müssen Sie einen GdB von 40 nicht angeben. Ohne Gleichstellung knüpfen die besonderen Regeln des Schwerbehindertenrechts für Arbeitgeber nicht an Ihren GdB an, eine Angabe würde Ihnen dort also keine zusätzlichen Rechte verschaffen. Mit Gleichstellung kann die Angabe sinnvoll sein, weil der Arbeitgeber Sie dann auf seine Pflichtquote anrechnen kann. Die Entscheidung liegt bei Ihnen; ein Nachteil darf aus der Behinderung rechtlich nicht folgen.
Was Sie mit GdB 40 schon jetzt nutzen sollten
Tragen Sie den Pauschbetrag für jedes Jahr ein, in dem der GdB bestand; für noch offene Steuerbescheide auch rückwirkend. Mehrkosten für Behandlung, Medikamente und Hilfsmittel, die die Kasse nicht trägt, kommen als außergewöhnliche Belastung dazu, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Regelungen für Menschen mit Behinderung unter 50 enthält; manche knüpfen an den GdB oder an die Gleichstellung an. Und heben Sie alle Befundberichte auf: Sie sind die Grundlage, wenn Sie später eine höhere Bewertung beantragen.