Schwerbehinderung: Begriff, Feststellung und Folgen
Schwerbehindert ist, wer einen festgestellten GdB von mindestens 50 hat; was das rechtlich heißt und was nicht, steht in wenigen Paragraphen des SGB IX.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Ab wann Altersrente mit Schwerbehinderung?
Ohne Abschlag ab
65 Jahre
| Frühestens ab | 62 Jahre |
| Höchster Abschlag | 10,8 % |
| Versicherungsjahre | 35 |
Voraussetzung: GdB 50 bei Rentenbeginn. Jahrgang 1952: Januar bis Mai etwas früher.
Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Absatz 1 SGB IX Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Schwerbehindert sind sie nach Absatz 2, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie in Deutschland wohnen, sich gewöhnlich aufhalten oder rechtmäßig beschäftigt sind. Den GdB stellt auf Antrag die zuständige Behörde des Landes fest, in Zehnerschritten ab 20. Mit GdB 30 oder 40 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich. Die Schwerbehinderung ist kein Pflegegrad und keine Erwerbsminderung; diese prüfen Pflegekasse und Rentenversicherung nach eigenen Maßstäben. Sinkt der GdB unter 50, enden die Rechte nach § 199 SGB IX erst mit Ablauf des dritten Kalendermonats nach Unanfechtbarkeit des Bescheids. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen 5 % davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Ein Betrieb mit 100 Plätzen und nur 2 schwerbehinderten Beschäftigten zahlt nach den seit 2025 geltenden Sätzen 9.900 € Ausgleichsabgabe im Jahr.
Drei Stufen im Gesetz
Das SGB IX in § 2 unterscheidet drei Gruppen. Menschen mit Behinderungen haben eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die sie in Wechselwirkung mit Barrieren voraussichtlich länger als sechs Monate an der Teilhabe hindert. Schwerbehinderte Menschen haben einen GdB von wenigstens 50 und leben oder arbeiten rechtmäßig in Deutschland. Gleichgestellte haben einen GdB von 30 oder 40 und werden auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, wenn sie sonst einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder nicht behalten können.
| Stufe | GdB | Wichtigste Folgen |
|---|---|---|
| Behinderung festgestellt | 20 bis 40 | Pauschbetrag, Bescheid als Nachweis |
| Gleichstellung | 30 oder 40 mit Bescheid der Agentur | Kündigungsschutz, Hilfen im Arbeitsleben, kein Zusatzurlaub, keine Freifahrt |
| Schwerbehinderung | ab 50 | Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Altersrente, Merkzeichen möglich |
Die Stufe ergibt sich allein aus dem festgestellten GdB, nicht aus der Diagnose. Zwei Menschen mit derselben Krankheit können verschiedene Stufen haben, weil der GdB die Auswirkungen bewertet. Was jede Stufe konkret bringt, zeigen die Seiten zu GdB 50 und zur Gleichstellung.
Wie die Schwerbehinderung festgestellt wird
Die Schwerbehinderung entsteht nicht von selbst, sie wird auf Antrag festgestellt (§ 152 SGB IX). Die Behörde bewertet jede Funktionsbeeinträchtigung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung und bildet daraus den Gesamt-GdB, ohne die Einzelwerte zu addieren. Eine Besonderheit regelt § 152 Absatz 2: Hat schon ein Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt, gilt diese zugleich als Feststellung des GdB, sofern Sie kein Interesse an einer eigenen Feststellung glaubhaft machen. Wie Sie den Antrag stellen, steht unter Schwerbehindertenausweis beantragen.
Was Schwerbehinderung nicht ist
Drei Begriffe werden häufig verwechselt. Der GdB misst die Beeinträchtigung der Teilhabe in allen Lebensbereichen. Der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) folgt derselben Tabelle, gilt aber im Sozialen Entschädigungsrecht und nur für Schäden mit bestimmter Ursache, etwa nach einer Gewalttat. Der Pflegegrad misst die Selbstständigkeit und wird von der Pflegekasse festgestellt. Auch die Erwerbsminderung ist etwas anderes: Ob Sie noch arbeiten können, prüft die Rentenversicherung. Ein GdB von 100 bedeutet weder Pflegebedürftigkeit noch Erwerbsunfähigkeit.
Wenn die Schwerbehinderung endet
Stellt die Behörde nach einer Besserung, etwa nach Ablauf einer Heilungsbewährung, einen GdB unter 50 fest, endet die Schwerbehinderung nicht sofort. Nach § 199 SGB IX gelten die besonderen Regeln bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Unanfechtbarkeit des Bescheids. Ein Beispiel: Wird der Bescheid im Mai unanfechtbar, bleiben Zusatzurlaub und Kündigungsschutz bis Ende August bestehen.
Wer kurz vor der Rente steht, sollte die Folgen eines niedrigeren GdB kennen: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt nach § 37 SGB VI voraus, dass Sie bei Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt sind und 35 Versicherungsjahre haben; das Alter je Jahrgang zeigt der kleine Rechner auf dieser Seite.
Schwerbehinderung und Arbeitgeber
Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 % davon schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§ 154 SGB IX). Für jeden unbesetzten Pflichtplatz zahlen sie eine Ausgleichsabgabe, deren Höhe von der erreichten Quote abhängt.
| Erreichte Beschäftigungsquote | Abgabe je Platz und Monat |
|---|---|
| 3 % bis unter 5 % | 155 € |
| 2 % bis unter 3 % | 275 € |
| mehr als 0 % bis unter 2 % | 405 € |
| 0 % | 815 € |
Beispiel: Ein Betrieb mit 100 Arbeitsplätzen hat 5 Pflichtplätze. Beschäftigt er 2 schwerbehinderte Menschen, liegt die Quote bei 2 %, und für die 3 unbesetzten Plätze fallen 275 € im Monat an, zusammen 9.900 € im Jahr. Ohne schwerbehinderte Beschäftigte wären es 48.900 €. Die Beträge veröffentlichen die Integrationsämter. Für Betriebe mit weniger als 40 oder 60 Plätzen gelten Sonderregeln mit niedrigeren Sätzen. Die Abgabe befreit nicht von der Pflicht zur Beschäftigung. Für Bewerberinnen und Bewerber kann das ein Argument sein, die Schwerbehinderung im Gespräch zu nennen, eine Pflicht dazu besteht nicht.