GdB bei ADHS, Autismus und Asperger-Syndrom

Nicht die Diagnose zählt, sondern wie sehr sie Kindergarten, Schule, Arbeit und Alltag erschwert.

Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik

Pauschbetrag des Kindes: was sparen die Eltern?

Ersparnis der Eltern im Jahr

2.168 €

Übertragener Pauschbetrag7.400 €
Bei getrennter Veranlagung je Elternteil3.700 €

Zusammenveranlagung, Tarif 2026, ohne Kirchensteuer; Voraussetzung ist die Steuer-ID des Kindes in der Erklärung.

Steuerwirkung mit allen Angaben →

ADHS und Autismus stehen in Teil B Nummer 3.5 der Versorgungsmedizin-Verordnung, bei den Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend. Beide werden nicht nach der Diagnose bewertet, sondern nach den sozialen Anpassungsschwierigkeiten: wie weit ein Kind oder Erwachsener ohne besondere Förderung in Kindergarten, Schule, Arbeit und öffentlichem Leben zurechtkommt. Bei Autismus und Asperger-Syndrom reichen die Werte von 10 bis 20 ohne solche Schwierigkeiten über 30 bis 40 bei leichten und 50 bis 70 bei mittleren bis zu 80 bis 100 bei schweren Schwierigkeiten. Bei ADHS liegt ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten keine Teilhabebeeinträchtigung vor; mit ihnen liegen die Werte je nach Schwere zwischen 10 und 100, ab 25 Jahren in der Regel höchstens 50. Ein autistisches Kind mit wenigstens 50 gilt bis zum 18. Geburtstag regelhaft als hilflos, Merkzeichen H; dann steht ein Pauschbetrag von 7.400 € im Jahr zu, den die Eltern übernehmen können.

Die Werte im Überblick

VersMedV Teil B Nr. 3.5.1 und 3.5.2; bei ADHS ab 25 Jahren regelhaft höchstens 50
Folgen im AlltagAutismus, Asperger (3.5.1)ADHS, ADS (3.5.2)
keine sozialen Anpassungsschwierigkeiten10 bis 20kein GdB
Schwierigkeiten ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit–10 bis 20
leichte Schwierigkeiten, besondere Förderung nötig30 bis 4030 bis 40
umfassende Unterstützung nötig, etwa Integrationshelfer50 bis 7050 bis 70
Teilhabe auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich80 bis 10080 bis 100

Beide Skalen messen dasselbe: wie weit ein Mensch in den Lebensbereichen mitkommt, die die Verordnung aufzählt, also Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben und häusliches Leben. Bei ADHS zählt zusätzlich, ob jemand mehr Beaufsichtigung braucht, als seinem Alter entspricht. Eine pauschale Festsetzung nach dem Lebensalter schließt Nummer 3.5 aus, und eine Behinderung liegt erst ab dem Beginn der Teilhabebeeinträchtigung vor, nicht schon ab der Diagnose.

Zwei Leiden: welcher Gesamt-GdB?

Gesamt-GdB, Richtwert

40

Spanne nach dem Wortlaut30 bis 40
Addiert wäre es60, aber unzulässig
Schwerbehindert abGdB 50

Ausgang ist der höchste Einzelwert; Addition und Mittelung sind nach Teil A Nr. 3.2 nicht zulässig.

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Was das Amt sehen will

Die Verordnung verlangt, dass die Kriterien der ICD-10-GM erfüllt sind; die Diagnose muss also von einer Fachärztin, einem Kinder- und Jugendpsychiater oder einem sozialpädiatrischen Zentrum gestellt sein. Für die Höhe des Wertes entscheidend sind aber die Belege für die Folgen: Berichte aus Kita oder Schule, Bescheide über Eingliederungshilfe oder eine Schulbegleitung, Förderpläne, Zeugnisbemerkungen, bei Erwachsenen Berichte über Arbeitsplatzwechsel, Abbrüche oder betreutes Wohnen. Ein Integrationshelfer ist in der Verordnung selbst als Beispiel für umfassende Unterstützung genannt; wer einen hat, sollte den Bewilligungsbescheid beilegen.

Begleitende Leiden zählen gesondert

Komorbide psychische Störungen sind nach Nummer 3.5 gesondert zu berücksichtigen. Viele Menschen mit ADHS haben zusätzlich eine Depression, eine Angststörung oder eine Lese-Rechtschreib-Schwäche. Diese Leiden gehören zum selben Funktionssystem, überschneiden sich in ihren Folgen aber oft nur teilweise. Eine ADHS mit 30 und eine Depression mit 30, die sich teilweise überschneiden, ergeben eine Spanne von 30 bis 40. Kommt zu einem Autismus eine Epilepsie hinzu, gehört sie zwar zum selben Funktionssystem Gehirn und Psyche, hat aber eigene Folgen: Ein Autismus mit 50 und ein davon unabhängiges Anfallsleiden mit 40 ergeben 50 bis 60. Wie Depressionen bewertet werden, erklärt die Seite Depression und Psyche.

Kinder: Merkzeichen H und Pauschbetrag

Für Kinder und Jugendliche hat Teil A Nummer 5 eigene Regeln zur Hilflosigkeit. Berücksichtigt wird nur der Hilfebedarf, der über den eines gesunden gleichaltrigen Kindes hinausgeht; dazu zählen auch Anleitung, Überwachung und Förderung. Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen, die für sich allein mindestens 50 bedingen, ist Hilflosigkeit bis zum 18. Lebensjahr regelhaft anzunehmen. Dasselbe gilt für andere, gleich schwere Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn im Kindesalter und lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten; darunter kann auch eine schwere ADHS fallen.

Mit dem Merkzeichen H steigt der Pauschbetrag nach § 33b EStG auf 7.400 € im Jahr, ohne H sind es bei GdB 50 1.140 €. Das Kind zahlt selten Steuern, deshalb können die Eltern den Betrag übernehmen; der Rechner oben zeigt, was das bei ihrem Einkommen spart. Die Regeln der Übertragung stehen auf der Seite Pauschbetrag Kind, die Voraussetzungen von H auf der Seite Merkzeichen H.

Erwachsene mit ADHS oder Autismus

Bei Erwachsenen verschiebt sich der Blick auf Ausbildung, Arbeit und Wohnen. Wer etwa nur in einer Werkstatt oder mit Arbeitsassistenz arbeiten kann, braucht Unterstützung, die das Amt als umfassend werten kann. Für ADHS gilt die Grenze von 50 ab 25 Jahren; für Autismus kennt die Verordnung keine Altersgrenze. Ab 50 gelten die Rechte schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz, mit 30 oder 40 ist eine Gleichstellung möglich, wenn der Arbeitsplatz wegen der Behinderung gefährdet ist. Was ab welchem Wert gilt, zeigt die Seite GdB 50.

Drei Beispiele

Ein Junge, 8 Jahre, mit frühkindlichem Autismus besucht die Regelschule nur mit Schulbegleitung, die über die Eingliederungshilfe bewilligt ist: mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten, 50 bis 70. Liegt der Wert bei 50 oder mehr, kommt H bis zum 18. Geburtstag hinzu. Eine Schülerin, 14 Jahre, mit ADHS braucht deutlich mehr Aufsicht als Gleichaltrige und hat in Schule und Freizeit wiederholt Konflikte, kommt aber ohne Begleitung aus: 30 bis 40. Ein Softwareentwickler, 34 Jahre, mit Asperger-Syndrom arbeitet ohne Unterstützung, meidet aber Besprechungen und öffentliche Veranstaltungen: Je nachdem, ob das Amt darin leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten sieht, liegt er bei 10 bis 20 oder 30 bis 40.

Feststellung und Überprüfung

Der GdB wird nach § 152 SGB IX auf Antrag beim Versorgungsamt festgestellt, bei Kindern durch die Eltern. Weil sich die Folgen mit dem Alter ändern, kann ein Bescheid für ein Kind später überprüft und neu festgesetzt werden. Werden die Schwierigkeiten größer, lohnt ein Änderungsantrag mit neuen Berichten; die Risiken erklärt die Seite Verschlimmerungsantrag. Über die Höhe entscheidet das Amt, nicht dieser Rechner; die Spannen der Verordnung lassen Raum für den Einzelfall.

Was Antragsteller wissen wollen

Bekommt man mit einer ADHS-Diagnose automatisch einen GdB?

Nein. Nummer 3.5.2 sagt ausdrücklich: Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor. Eine Diagnose nach ICD-10-GM ist Voraussetzung, aber bewertet wird, was sie im Alltag bewirkt, etwa ob ein Kind nur mit Schulbegleitung am Unterricht teilnehmen kann oder mehr Aufsicht braucht als Gleichaltrige. Berichte von Schule, Kita und Therapeuten zählen deshalb oft mehr als der Arztbrief.

Warum ist der GdB bei ADHS ab 25 Jahren begrenzt?

Die Verordnung bestimmt in Nummer 3.5.2, dass der Wert ab dem Alter von 25 Jahren regelhaft nicht mehr als 50 beträgt. Für Kinder und Jugendliche reicht die Skala bis 100. Hinter der Grenze steht die Annahme, dass sich die Folgen im Erwachsenenalter meist verringern. „Regelhaft“ heißt aber nicht ausnahmslos; kommen eigenständige Leiden wie eine Depression hinzu, werden sie gesondert bewertet.

Was bedeuten mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten bei Autismus?

Nach Nummer 3.5.1 liegen sie insbesondere vor, wenn die Eingliederung in Lebensbereiche wie Regel-Kindergarten, Regel-Schule oder allgemeinen Arbeitsmarkt nicht ohne umfassende Unterstützung möglich ist, zum Beispiel einen Integrationshelfer. Dann gilt 50 bis 70. Leichte Schwierigkeiten mit 30 bis 40 bestehen, wenn besondere Förderung nötig ist; schwere mit 80 bis 100, wenn auch umfassende Unterstützung die Teilhabe nicht ermöglicht.

Gibt es für ein autistisches Kind das Merkzeichen H?

Ja, wenn der Autismus für sich allein mindestens 50 ergibt. Teil A Nummer 5 der Verordnung nimmt bei tief greifenden Entwicklungsstörungen dieser Schwere regelhaft Hilflosigkeit bis zum 18. Lebensjahr an. Mit H steht der erhöhte Pauschbetrag von 7.400 € zu, den die Eltern nach § 33b Absatz 5 EStG übernehmen können, dazu die Freifahrt im Nahverkehr mit kostenloser Wertmarke.

Werden Legasthenie oder Dyskalkulie neben ADHS bewertet?

Ja, als eigene Teilleistungsschwäche nach Nummer 3.4.2. Leichte Formen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Schulleistungen ergeben 0 bis 10, sonst 20 bis 40 bis zum Ausgleich, besonders schwere und seltene Formen 50. Die Verordnung erwähnt dabei Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen; was beim ADHS-Wert schon berücksichtigt ist, darf beim Gesamt-GdB nicht ein zweites Mal zählen.

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Herausgeber eines Rechners für den Gesamt-GdB nach der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Nachteilsausgleiche je GdB und Merkzeichen

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