GdB-Tabelle: Grad der Behinderung nach Erkrankung

Erkrankung suchen, passende Beschreibung wählen: Der Rechner übernimmt den Wert und zeigt den Gesamt-GdB Ihrer Auswahl.

Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik

  • Wirbelsäulenschäden · Teil B Nr. 18.9

    ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität0
    mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)
    mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome)
    mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome)
    mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten
    mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb])
    bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit

    Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen - oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose - sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z. B. Atemfunktionsstörungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen. Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen kann auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallerscheinungen (z. B. Postdiskotomiesyndrom) ein GdS über 30 in Betracht kommen.

  • Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen (z. B. Depression, Angststörung, PTBS) · Teil B Nr. 3.7

    Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen
    Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen)
    Schwere Störungen (z. B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten
    Schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten

    Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle sind nach Teil B Nummer 3.7 zu bewerten.

  • Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) · Teil B Nr. 15.1

    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind …0
    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind …
    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind …
    Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind …

    Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen.

Gewählter Wert

noch keiner

Tippen Sie auf einen Wert in der Tabelle

Die Werte sind Anhaltswerte aus Teil B; die Einstufung hängt von Befunden und Funktionseinschränkungen ab, nicht von der Diagnose allein.

Schätzung nach dem Wortlaut der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Gesetze, Stand Oktober 2026, keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Den GdB stellt allein die Behörde Ihres Landes fest. So rechnen wir

Die „GdB-Tabelle“ ist Teil B der Versorgungsmedizinischen Grundsätze, der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie nennt für Gesundheitsstörungen in 17 Bereichen Anhaltswerte nach der Schwere der Funktionseinschränkung, nicht nach der Diagnose. Ein Wirbelsäulenschaden mit mittelgradigen Auswirkungen in einem Abschnitt hat 20, mit schweren Auswirkungen 30; ein Diabetes, dessen Therapie Unterzuckerungen auslösen kann und der tägliche Messungen erfordert, 30 bis 40; eine stärker behindernde psychische Störung 30 bis 40. Diese Seite enthält eine Auswahl von 150 häufigen Einträgen mit gekürztem Wortlaut. Die Werte sind „Anhaltswerte“: Die Behörde kann innerhalb der Spannen und mit Begründung auch darüber hinaus abweichen. Bei 30 Einträgen, meist Krebserkrankungen, gilt eine Heilungsbewährung; der Wert ist dann für einige Jahre höher und wird danach überprüft. Mehrere Werte werden nie addiert; den Gesamt-GdB bildet die Behörde nach Teil A Nummer 3.

Wie die Tabelle zu lesen ist

Jeder Eintrag beschreibt Stufen der Funktionseinschränkung. Gesucht wird die Beschreibung, die zu den ärztlichen Befunden passt; der Wert dahinter ist der Einzel-GdB dieses Leidens. Mehrere Leiden im selben Bereich, etwa Hals- und Lendenwirbelsäule, fasst die Behörde zuerst zu einem Wert für diesen Bereich zusammen. Die Werte verschiedener Bereiche werden dann nach Teil A Nummer 3 zum Gesamt-GdB verbunden, ohne Addition. Das macht der Gesamt-GdB-Rechner; aus dieser Tabelle heraus übernehmen Sie Ihre Auswahl mit einem Klick.

Beispiele aus Teil B, Wortlaut gekürzt
ErkrankungBeschreibungGdB
Wirbelsäule (Nr. 18.9)mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt20
Wirbelsäule (Nr. 18.9)mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten30 bis 40
Diabetes (Nr. 15.1)Therapie kann Unterzuckerung auslösen, tägliche Messung, weitere Einschnitte30 bis 40
Psyche (Nr. 3.7)stärker behindernde Störung, z. B. ausgeprägtere Depression30 bis 40
Knie-Endoprothese (Nr. 18.12)einseitig, bestmögliches Ergebnismindestens 20

Was die Tabelle nicht sagt

Sie sagt nicht, welcher Wert Ihnen zusteht. Ob Ihr Rückenleiden „mittelgradige“ oder „schwere“ Auswirkungen hat, beurteilt der ärztliche Dienst nach Aktenlage oder Untersuchung. Eine Diagnose wie Bandscheibenvorfall ergibt allein keinen GdB; es zählen Bewegungseinschränkung, Häufigkeit und Dauer der Beschwerden und Ausfälle. Werte unter 20 werden für den Bescheid nicht als Gesamt-GdB festgestellt, gehen aber in die Gesamtschau ein. Wo die Verordnung keinen festen Wert nennt, etwa bei Multipler Sklerose, steht im Rechner nur der Hinweis aus dem Text.

Seit dem 3. Oktober 2025 gilt die Neufassung von Teil A durch die Sechste Änderungsverordnung. Die Tabellen von Teil B blieben dabei unverändert; gestrichen wurde nur dessen allgemeine Nummer 1, und die Regeln zur Heilungsbewährung stehen jetzt in Teil A Nummer 2: in der Regel fünf Jahre, bei bösartigen Neubildungen im Allgemeinen mindestens GdB 50. Die Werte dieser Auswahl stammen aus der geltenden Fassung; Änderungen übernehmen wir, wenn sie verkündet sind.

Was Antragsteller wissen wollen

Ist die GdB-Tabelle verbindlich?

Sie ist Teil einer Rechtsverordnung und bindet die Behörden und Gerichte. Die Werte sind aber Anhaltswerte mit Beurteilungsspannen, und eine Abweichung ist möglich, wenn sie begründet wird. Für Leiden, die nicht in der Tabelle stehen, wird der Wert in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen gebildet. Maßgeblich ist immer die vollständige Fassung auf gesetze-im-internet.de, nicht diese Auswahl.

Wie viel Prozent Behinderung sind ein GdB von 50?

Keine. Umgangssprachlich heißt es oft „50 Prozent behindert“, doch der GdB ist kein Prozentwert. Nach Teil A Nummer 1.1 der Verordnung gibt er die nach Zehnergraden von 10 bis 100 abgestufte Beeinträchtigung der Teilhabe wieder, unabhängig von der Ursache. Er sagt nichts über die Erwerbsfähigkeit oder darüber, wie viel Prozent der Arbeitskraft fehlt; ein GdB von 50 bedeutet die Grenze zur Schwerbehinderung, nicht die halbe Leistungsfähigkeit.

Warum steht bei manchen Einträgen eine Spanne wie 30 bis 40?

Weil die Schwere innerhalb einer Beschreibung unterschiedlich sein kann. Die Behörde wählt den Wert nach den Befunden: wie oft Beschwerden auftreten, wie lange sie dauern, welche Therapie nötig ist und wie sehr sie den Alltag einschränken. Eine Spanne bedeutet nicht, dass der höhere Wert zusteht. Im Rechner können Sie beide Enden übernehmen und vergleichen.

Warum hat eine Knie-Endoprothese nur GdB 20?

Weil Teil B für Endoprothesen Mindestwerte bei bestmöglichem Ergebnis nennt: einseitig am Knie mindestens 20, beidseitig mindestens 30. Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, das Gelenk instabil oder das Ergebnis aus anderen Gründen schlechter, sind höhere Werte angemessen. Entscheidend sind die Befunde nach der Rehabilitation, nicht die Operation selbst.

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Herausgeber eines Rechners für den Gesamt-GdB nach der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Nachteilsausgleiche je GdB und Merkzeichen

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