GdB bei Depression und anderen psychischen Leiden
Psychische Leiden bewertet die Verordnung nach der Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und nach den sozialen Folgen.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Zwei Leiden: welcher Gesamt-GdB?
Gesamt-GdB, Richtwert
50
| Spanne nach dem Wortlaut | 40 bis 50 |
| Addiert wäre es | 70, aber unzulässig |
| Schwerbehindert ab | GdB 50 |
Ausgang ist der höchste Einzelwert; Addition und Mittelung sind nach Teil A Nr. 3.2 nicht zulässig.
Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, somatoforme Störungen und die Folgen psychischer Traumen wie eine posttraumatische Belastungsstörung bewertet die Versorgungsmedizin-Verordnung in Teil B Nummer 3.7. Es gibt vier Stufen: Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen ergeben 0 bis 20. Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, etwa eine ausgeprägtere Depression oder Phobie, ergeben 30 bis 40. Schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten ergeben 50 bis 70, mit schweren 80 bis 100. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern wie stark Beruf, Familie, Freizeit und Alltag eingeschränkt sind, belegt durch fachärztliche oder psychotherapeutische Berichte über einen längeren Zeitraum. Bipolare Störungen mit abgegrenzten Phasen stehen in Nummer 3.6 und haben eigene Werte. Eine Depression mit 40 und ein Rückenleiden mit 30 betreffen verschiedene Lebensbereiche und ergeben zusammen meist 50. Ab GdB 30 gibt es 620 € Pauschbetrag und die Möglichkeit der Gleichstellung.
Die Stufen von Nummer 3.7
| Ausprägung | GdB |
|---|---|
| Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen | 0 bis 20 |
| Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit | 30 bis 40 |
| Schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50 bis 70 |
| Schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 80 bis 100 |
Die Stufen sind breit, und ihre Grenzen sind fließend. Zwischen 30 und 40 oder zwischen 50 und 70 entscheidet die Behörde nach dem Gesamtbild: Dauer und Häufigkeit der Episoden, Behandlung (ambulant, stationär, Medikamente, Psychotherapie), Arbeitsunfähigkeitszeiten, Einschränkungen in Haushalt, Freizeit und Beziehungen. Ein Bericht, der nur die Diagnose nennt, reicht dafür nicht. Hilfreich ist ein Befundbericht der Psychiaterin oder des Psychotherapeuten, der beschreibt, was im Alltag nicht mehr geht.
Was bringt dieser GdB?
Status
schwerbehindert
| Pauschbetrag | 1.140 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | 5 Arbeitstage |
| Kündigungsschutz | ja |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Psychische und körperliche Leiden zusammen
Psychische Leiden treffen oft mit körperlichen zusammen, und dann ist die Frage der Wechselwirkung entscheidend. Eine Depression mit 40 und ein Rückenleiden mit 30 betreffen in der Regel verschiedene Lebensbereiche; nach Teil A Nummer 3.3.2 führt das „häufig“ zu einer Erhöhung, die Spanne liegt bei 40 bis 50. Anders bei chronischen Schmerzen: Eine somatoforme Schmerzstörung mit 30 und ein Fibromyalgie- oder Gelenkleiden mit 30 überschneiden sich teilweise, weil der Schmerz in beiden steckt; die Spanne liegt bei 30 bis 40. Verstärkt ein Leiden das andere, etwa ein Tinnitus mit 20, der eine Depression mit 30 vertieft, kann nach Nummer 3.3.1 auch ein Wert von 20 erhöhen: 30 bis 40.
Die Verordnung achtet darauf, dass dieselbe Beeinträchtigung nicht doppelt zählt. Wird bei einem Schmerzleiden die psychische Verarbeitung schon im Wert des Schmerzes berücksichtigt, gibt es dafür keinen eigenen Wert. Den Zusammenhang wählen Sie im Gesamt-GdB-Rechner für jedes weitere Leiden.
Beispiele
Ein 47-jähriger Lehrer ist wegen einer rezidivierenden depressiven Störung seit drei Jahren in Behandlung, mit zwei längeren Arbeitsunfähigkeiten und einer stationären Therapie. Er arbeitet weiter, hat aber Hobbys und Freundschaften weitgehend aufgegeben. Das spricht für eine wesentliche Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, 30 bis 40.
Eine 35-jährige Rettungssanitäterin entwickelt nach einem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung, kann nicht mehr im Beruf arbeiten und meidet öffentliche Orte. Mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen nahe, 50 bis 70. Bei einem Arbeitsunfall kommt neben dem GdB auch die gesetzliche Unfallversicherung in Betracht, die nach eigenen Regeln bewertet.
Antrag und Begutachtung
Bei psychischen Leiden entscheidet die Behörde häufiger als bei anderen nach einer Begutachtung, weil sich die Einschränkungen schlecht in Messwerten ausdrücken lassen. Der ärztliche Dienst wertet zunächst die Berichte aus; reichen sie nicht, folgt eine Untersuchung durch eine Gutachterin oder einen Gutachter. Gefragt wird nach dem Tagesablauf, nach Antrieb, Konzentration und Schlaf, nach Kontakten, nach der Arbeit und nach dem, was früher möglich war und heute nicht mehr. Es hilft, sich vorher Notizen zu machen: Welche Aufgaben bleiben liegen, welche Situationen meiden Sie, wie oft brauchen Sie Hilfe?
Die Verordnung verlangt, dass die Beeinträchtigung nicht nur vorübergehend ist, also voraussichtlich länger als sechs Monate besteht. Eine einzelne depressive Episode, die nach drei Monaten abklingt, führt daher nicht zu einem GdB. Bei wiederkehrenden Episoden zählt das Bild über einen längeren Zeitraum, auch die Phasen dazwischen. Wer in Behandlung ist, sollte die Behandelnden fragen, ob sie einen ausführlichen Befundbericht für die Behörde schreiben; ein kurzer Vordruck mit Diagnose und Medikation führt oft zu einer niedrigen Einstufung.
Eine Psychotherapie oder eine Rehabilitation wirkt sich nicht nachteilig aus. Bessert sich der Zustand dauerhaft, kann die Behörde den Wert später überprüfen; verschlechtert er sich, ist ein Verschlimmerungsantrag möglich. Eine wesentliche Änderung setzt voraus, dass sich der Wert um mindestens 10 ändert und der neue Zustand länger als sechs Monate anhält. Wer zwischen zwei Stufen liegt, sollte deshalb nicht jeden Monat einen neuen Antrag stellen, sondern abwarten, bis die Veränderung belegt ist.
Im Beruf
Ein GdB von 30 oder 40 aus einer Depression allein ist häufig. Er bringt keinen Ausweis, aber die Möglichkeit der Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit, wenn der Arbeitsplatz wegen der Erkrankung gefährdet ist oder ein neuer nicht zu finden ist. Gleichgestellte haben den besonderen Kündigungsschutz, nicht aber den Zusatzurlaub. Ob Sie den Arbeitgeber informieren, entscheiden Sie selbst.
Wird ein Antrag wegen einer psychischen Erkrankung abgelehnt oder zu niedrig bewertet, lohnt sich ein Blick in die Begründung des Bescheids: Dort steht, welche Stufe die Behörde angenommen hat. Ein Widerspruch sollte darlegen, welche Einschränkungen im Alltag die höhere Stufe tragen, mit Berichten, die diese Einschränkungen beschreiben.