Merkzeichen: was jedes einzelne bringt

GdB und Merkzeichen wählen: Der Rechner zeigt Freifahrt, Kfz-Steuer, Parkausweis, Begleitperson, Rundfunkbeitrag und Fahrtkosten auf einen Blick.

Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik

Merkzeichen im Ausweis

Nachteilsausgleiche aus GdB und Merkzeichen

4 von 7

GdB 70 mit G

Behinderten-Pauschbetrag1.780 € im Jahr
Fahrtkostenpauschale900 € im Jahr
Freifahrt im NahverkehrWertmarke 104 € im Jahr
Kraftfahrzeugsteuer50 % weniger
Begleitperson fährt umsonstnein
EU-Parkausweisnein
Rundfunkbeitragnein
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Merkzeichen G: Wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, Anfälle oder Störungen der Orientierung, Wegstrecken im Ortsverkehr nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren zurücklegen kann, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
  2. Behinderten-Pauschbetrag: Steuerfreibetrag nach § 33b EStG, ohne Belege; er senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer um diesen Betrag.
  3. Fahrtkostenpauschale: Nach § 33 Abs. 2a EStG; sie zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen, wirkt also erst über der zumutbaren Belastung.
  4. Freifahrt im Nahverkehr: Unentgeltliche Beförderung in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs mit Beiblatt und Wertmarke (§ 228 SGB IX); die Wertmarke kostet 104 € für ein Jahr oder 53 € für ein halbes Jahr, mit H oder Bl und bei bestimmten Sozialleistungen nichts.
  5. Kraftfahrzeugsteuer: Halbe Kraftfahrzeugsteuer (§ 3a Abs. 2 KraftStG), aber nur, wenn Sie auf die Freifahrt verzichten: entweder Wertmarke oder Steuerermäßigung.

Schätzung nach dem Wortlaut der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Gesetze, Stand Oktober 2026, keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Den GdB stellt allein die Behörde Ihres Landes fest. So rechnen wir

Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die gesundheitliche Merkmale bestätigen. Sie werden zusammen mit dem GdB beantragt, aber nach eigenen Voraussetzungen geprüft, und an ihnen hängen die meisten Vorteile, die man mit dem Ausweis verbindet. G steht für erheblich gehbehindert und öffnet die Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke für 104 € im Jahr oder die halbe Kfz-Steuer. aG, außergewöhnlich gehbehindert, setzt eine Beeinträchtigung voraus, die einem GdB von 80 entspricht, und bringt den EU-Parkausweis, die Steuerbefreiung fürs Auto und 4.500 € Fahrtkostenpauschale. B erlaubt eine Begleitperson, die kostenlos mitfährt. H und Bl erhöhen den Pauschbetrag auf 7.400 € und machen die Wertmarke kostenlos. RF ermäßigt den Rundfunkbeitrag auf 6,12 € im Monat. Wer GdB 70 mit G hat, erhält 3 der sechs Vorteile im Rechner, mit aG und B sind es 5, mit Bl, H und RF 5.

Die Merkzeichen und ihre Vorteile

Merkzeichen nach § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung, Stand 2026
MerkzeichenBedeutungWichtigste Vorteile
Gerheblich gehbehindertFreifahrt mit Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer; mit GdB 70 900 € Fahrtkosten
aGaußergewöhnlich gehbehindertEU-Parkausweis, Kfz-Steuerbefreiung, 4.500 € Fahrtkosten
BBegleitpersonBegleitung fährt in Bus und Bahn kostenlos
HhilflosPauschbetrag 7.400 €, Wertmarke kostenlos, Kfz-Steuerbefreiung
BlblindPauschbetrag 7.400 €, Parkausweis, Wertmarke kostenlos, Landesblindengeld
TBltaubblindPauschbetrag erhöht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag
GlgehörlosFreifahrt mit Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer
RFRundfunkbeitragBeitrag auf ein Drittel ermäßigt

Die Wertmarke kostet 104 € für zwölf Monate oder 53 € für sechs Monate. Mit G oder Gl müssen Sie wählen: Wer die Wertmarke nimmt, bekommt die halbe Kfz-Steuer nicht, und umgekehrt (§ 228 Abs. 5 SGB IX, § 3a Abs. 2 KraftStG). Wer im Monat mehr als rund 9 € für Nahverkehrsfahrkarten ausgibt, fährt mit der Wertmarke meist günstiger.

Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer?

Besser: Wertmarke

256 €

Wertmarke spart (nach Kosten)256 €
Steuerermäßigung spart75 €
Wertmarke kostet104 € im Jahr

Mit G oder Gl gibt es nur eines von beiden (§ 3a Abs. 2 KraftStG). Mit H, Bl oder aG ist das Auto steuerfrei und die Wertmarke trotzdem möglich.

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Wie Merkzeichen festgestellt werden

Die Behörde prüft Merkzeichen im selben Verfahren wie den GdB, aber nach eigenen Maßstäben aus dem SGB IX und Teil D der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Für G kommt es darauf an, ob Sie Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise zu Fuß gegangen werden, nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren schaffen; das kann auch an inneren Leiden, Anfällen oder Orientierungsstörungen liegen. Ein hoher GdB allein genügt nicht. Umgekehrt setzt aG nicht die Unfähigkeit zu gehen voraus, sondern eine mobilitätsbezogene Beeinträchtigung, die einem GdB von 80 entspricht. Die genauen Voraussetzungen jedes Merkzeichens stehen im Rechenweg des Rechners.

Was Antragsteller wissen wollen

Kann ich ein Merkzeichen nachträglich beantragen?

Ja, jederzeit mit einem Änderungsantrag bei derselben Behörde. Sie kreuzen das Merkzeichen an und legen Befunde bei, die die Voraussetzung belegen, etwa zur Gehstrecke für G. Die Behörde prüft dann auch den GdB neu; er kann dabei steigen, aber auch sinken, wenn sich Leiden gebessert haben. Wer unsicher ist, fragt vorher nach, ob eine Absenkung droht.

Welche Merkzeichen gibt es außer G, aG, B, H, Bl und RF?

Die Schwerbehindertenausweisverordnung kennt außerdem TBl für taubblinde Menschen, Gl für gehörlose Menschen und „1. Kl.“ für die Benutzung der ersten Wagenklasse mit Fahrkarte der zweiten, wenn die Tarife der Eisenbahnen das vorsehen. Hinzu kommen die Kennzeichnungen VB, EB und „Kriegsbeschädigt“ für Entschädigungsberechtigte.

Gelten Merkzeichen auch im Ausland?

Der EU-Parkausweis für Menschen mit aG oder Bl folgt einem einheitlichen EU-Muster und wird in den Mitgliedstaaten anerkannt, die Regeln vor Ort gelten aber nach dem Recht des jeweiligen Landes. Die Freifahrt mit Wertmarke gilt im deutschen Nahverkehr, nicht im Ausland. Steuer- und Beitragsvorteile hängen an deutschem Recht und gelten nur hier.

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Herausgeber eines Rechners für den Gesamt-GdB nach der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Nachteilsausgleiche je GdB und Merkzeichen

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