Merkzeichen: was jedes einzelne bringt
GdB und Merkzeichen wählen: Der Rechner zeigt Freifahrt, Kfz-Steuer, Parkausweis, Begleitperson, Rundfunkbeitrag und Fahrtkosten auf einen Blick.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Nachteilsausgleiche aus GdB und Merkzeichen
4 von 7
GdB 70 mit G
| Behinderten-Pauschbetrag | 1.780 € im Jahr |
|---|---|
| Fahrtkostenpauschale | 900 € im Jahr |
| Freifahrt im Nahverkehr | Wertmarke 104 € im Jahr |
| Kraftfahrzeugsteuer | 50 % weniger |
| Begleitperson fährt umsonst | nein |
| EU-Parkausweis | nein |
| Rundfunkbeitrag | nein |
Rechenweg Schritt für Schritt
- Merkzeichen G: Wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, Anfälle oder Störungen der Orientierung, Wegstrecken im Ortsverkehr nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren zurücklegen kann, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
- Behinderten-Pauschbetrag: Steuerfreibetrag nach § 33b EStG, ohne Belege; er senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer um diesen Betrag.
- Fahrtkostenpauschale: Nach § 33 Abs. 2a EStG; sie zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen, wirkt also erst über der zumutbaren Belastung.
- Freifahrt im Nahverkehr: Unentgeltliche Beförderung in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs mit Beiblatt und Wertmarke (§ 228 SGB IX); die Wertmarke kostet 104 € für ein Jahr oder 53 € für ein halbes Jahr, mit H oder Bl und bei bestimmten Sozialleistungen nichts.
- Kraftfahrzeugsteuer: Halbe Kraftfahrzeugsteuer (§ 3a Abs. 2 KraftStG), aber nur, wenn Sie auf die Freifahrt verzichten: entweder Wertmarke oder Steuerermäßigung.
Schätzung nach dem Wortlaut der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Gesetze, Stand Oktober 2026, keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Den GdB stellt allein die Behörde Ihres Landes fest. So rechnen wir
Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die gesundheitliche Merkmale bestätigen. Sie werden zusammen mit dem GdB beantragt, aber nach eigenen Voraussetzungen geprüft, und an ihnen hängen die meisten Vorteile, die man mit dem Ausweis verbindet. G steht für erheblich gehbehindert und öffnet die Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke für 104 € im Jahr oder die halbe Kfz-Steuer. aG, außergewöhnlich gehbehindert, setzt eine Beeinträchtigung voraus, die einem GdB von 80 entspricht, und bringt den EU-Parkausweis, die Steuerbefreiung fürs Auto und 4.500 € Fahrtkostenpauschale. B erlaubt eine Begleitperson, die kostenlos mitfährt. H und Bl erhöhen den Pauschbetrag auf 7.400 € und machen die Wertmarke kostenlos. RF ermäßigt den Rundfunkbeitrag auf 6,12 € im Monat. Wer GdB 70 mit G hat, erhält 3 der sechs Vorteile im Rechner, mit aG und B sind es 5, mit Bl, H und RF 5.
Die Merkzeichen und ihre Vorteile
| Merkzeichen | Bedeutung | Wichtigste Vorteile |
|---|---|---|
| G | erheblich gehbehindert | Freifahrt mit Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer; mit GdB 70 900 € Fahrtkosten |
| aG | außergewöhnlich gehbehindert | EU-Parkausweis, Kfz-Steuerbefreiung, 4.500 € Fahrtkosten |
| B | Begleitperson | Begleitung fährt in Bus und Bahn kostenlos |
| H | hilflos | Pauschbetrag 7.400 €, Wertmarke kostenlos, Kfz-Steuerbefreiung |
| Bl | blind | Pauschbetrag 7.400 €, Parkausweis, Wertmarke kostenlos, Landesblindengeld |
| TBl | taubblind | Pauschbetrag erhöht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag |
| Gl | gehörlos | Freifahrt mit Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer |
| RF | Rundfunkbeitrag | Beitrag auf ein Drittel ermäßigt |
Die Wertmarke kostet 104 € für zwölf Monate oder 53 € für sechs Monate. Mit G oder Gl müssen Sie wählen: Wer die Wertmarke nimmt, bekommt die halbe Kfz-Steuer nicht, und umgekehrt (§ 228 Abs. 5 SGB IX, § 3a Abs. 2 KraftStG). Wer im Monat mehr als rund 9 € für Nahverkehrsfahrkarten ausgibt, fährt mit der Wertmarke meist günstiger.
Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer?
Besser: Wertmarke
256 €
| Wertmarke spart (nach Kosten) | 256 € |
| Steuerermäßigung spart | 75 € |
| Wertmarke kostet | 104 € im Jahr |
Mit G oder Gl gibt es nur eines von beiden (§ 3a Abs. 2 KraftStG). Mit H, Bl oder aG ist das Auto steuerfrei und die Wertmarke trotzdem möglich.
Wie Merkzeichen festgestellt werden
Die Behörde prüft Merkzeichen im selben Verfahren wie den GdB, aber nach eigenen Maßstäben aus dem SGB IX und Teil D der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Für G kommt es darauf an, ob Sie Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise zu Fuß gegangen werden, nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren schaffen; das kann auch an inneren Leiden, Anfällen oder Orientierungsstörungen liegen. Ein hoher GdB allein genügt nicht. Umgekehrt setzt aG nicht die Unfähigkeit zu gehen voraus, sondern eine mobilitätsbezogene Beeinträchtigung, die einem GdB von 80 entspricht. Die genauen Voraussetzungen jedes Merkzeichens stehen im Rechenweg des Rechners.