GdB bei Sehbehinderung: Augen nach der DOG-Tabelle
Bei den Augen zählt die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinse, beide Augen zusammen.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Sehschärfe beider Augen: welcher GdB?
Einzel-GdB Sehen
30
| Schwerbehindert (ab 50) | nein, allein nicht |
| Pauschbetrag im Jahr | 620 € |
| Blind oder hochgradig sehbehindert | nein |
Tabellenwert der DOG; Gesichtsfeld, Linsenverlust und Doppelbilder kommen hinzu.
Sehstörungen bewertet die Versorgungsmedizin-Verordnung in Teil B Nummer 4. Maßgebend ist in erster Linie die korrigierte Sehschärfe, also mit Brille oder Kontaktlinse, und zwar beider Augen zusammen in der MdE-Tabelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Sehen beide Augen 0,5, sind es 10; bei 0,32 auf beiden Augen 30, bei 0,2 schon 50 und damit Schwerbehinderung, bei 0,1 sind es 70. Ist ein Auge blind und das andere voll sehfähig, gilt 25. Daneben zählen Ausfälle des Gesichtsfeldes, etwa beim Glaukom: Eine allseitige Einengung beider Augen auf 10 Grad ergibt 70. Blind ist, wer auf keinem Auge mehr als 0,02 sieht; dann gibt es das Merkzeichen Bl und 7.400 € Pauschbetrag im Jahr. Der Rechner oben liest den Wert für Ihre beiden Augen direkt aus der Tabelle.
Die MdE-Tabelle der DOG: beide Augen zusammen
Die Verordnung übernimmt für die Sehschärfe eine Tabelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Sie ordnet jedem Paar aus rechtem und linkem Auge einen Wert zu; die Zeilen sind das eine Auge, die Spalten das andere. Hier ein Auszug für häufige Kombinationen, die ganze Tabelle steckt im Rechner oben:
| Sehschärfe Auge 1 | Sehschärfe Auge 2 | GdB |
|---|---|---|
| 1,0 | 0,5 | 5 |
| 1,0 | 0,1 | 20 |
| 1,0 | 0 (blind) | 25 |
| 0,5 | 0,5 | 10 |
| 0,5 | 0,1 | 30 |
| 0,4 | 0,4 | 20 |
| 0,32 | 0,32 | 30 |
| 0,25 | 0,25 | 40 |
| 0,2 | 0,2 | 50 |
| 0,1 | 0,1 | 70 |
| 0,05 | 0,05 | 100 |
Die Tabelle kennt Zwischenwerte wie 5, 15, 25 oder 35. Festgestellt wird der GdB nach § 152 SGB IX aber in Zehnergraden; ein Zwischenwert fließt in die Gesamtbewertung ein und wird dort auf- oder abgerundet, je nachdem, was die übrigen Befunde zeigen. Wer nur auf einem Auge schlecht sieht, bleibt meist bei 25 oder darunter, weil das gesunde Auge im Alltag fast alles ausgleicht.
Was bringt dieser GdB?
Status
schwerbehindert
| Pauschbetrag | 1.140 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | 5 Arbeitstage |
| Kündigungsschutz | ja |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Gesichtsfeld: wenn der Rand fehlt
Nicht nur die Schärfe in der Mitte zählt. Nummer 4.5 bewertet Ausfälle des Gesichtsfeldes, wie sie beim Glaukom, nach einem Schlaganfall oder bei Netzhauterkrankungen auftreten. Eine homonyme Hemianopsie, also der Ausfall derselben Hälfte auf beiden Augen, ergibt 40; eine bitemporale Hemianopsie 30; der vollständige Ausfall beider unteren Gesichtsfeldhälften 60. Bei der allseitigen Einengung entscheidet der verbleibende Abstand vom Zentrum, gemessen an beiden Augen zusammen: 50 Grad ergeben 10, 30 Grad 30, 10 Grad 70 und 5 Grad 100. Verwertbar sind nur Messungen mit manueller kinetischer Perimetrie entsprechend Goldmann III/4e; ein automatischer Schwellentest beim Optiker reicht nicht.
Linsenverlust, Doppelbilder, Tumor
Nach einer Operation des grauen Stars gilt das Auge als linsenlos, auch mit Kunstlinse. Nummer 4.2 nennt für ein Auge 10 bei einer Sehschärfe ab 0,4, 20 zwischen 0,1 und 0,4 und 25 bis 30 darunter. Muss ein Auge wegen Doppelbildern vom Sehen ausgeschlossen werden, etwa durch eine Augenmuskellähmung, sind es nach Nummer 4.4 30; hat sich das Gehirn an das Ausblenden gewöhnt und verschwinden die Doppelbilder, 10. Ein bösartiger Tumor des Auges ergibt während der Heilungsbewährung von fünf Jahren 50, wenn er auf den Augapfel begrenzt war, sonst wenigstens 80.
Blind und hochgradig sehbehindert
Teil A Nummer 6 der Verordnung zieht zwei Grenzen. Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt oder wer auf keinem Auge und auch beidäugig nicht mehr als 0,02 (1/50) sieht; gleichgestellt sind schwere Gesichtsfeldeinengungen, etwa auf 5 Grad um das Zentrum auch bei normaler Sehschärfe. Hochgradig sehbehindert ist, wer nicht mehr als 0,05 (1/20) erreicht. Beide Gruppen liegen beim GdB 100. Mit Blindheit gibt es das Merkzeichen Bl, den erhöhten Pauschbetrag von 7.400 € und je nach Land Blindengeld; die Einzelheiten stehen auf der Seite Merkzeichen Bl. Bei sehbehinderten Kindern mit einem Augenwert von wenigstens 80 ist bis zum 18. Geburtstag Hilflosigkeit anzunehmen, also das Merkzeichen H.
Mehrere Augenleiden und andere Krankheiten
Sehschärfe, Gesichtsfeld und Linse gehören zum selben Funktionssystem. Zuerst bildet das Amt einen Wert für die Augen insgesamt, dann den Gesamt-GdB mit den übrigen Leiden. Ein Glaukom mit Sehschärfe 0,4 auf beiden Augen (20) und einer Einengung auf 30 Grad (30) verstärken sich: Die Spanne liegt bei 30 bis 40. Eine diabetische Netzhauterkrankung mit 0,2 auf beiden Augen (50) und ein insulinpflichtiger Diabetes mit 40 betreffen verschiedene Lebensbereiche; die Spanne liegt bei 50 bis 60. Wie der Diabetes selbst bewertet wird, erklärt die Seite GdB bei Diabetes.
Merkzeichen G bei Sehbehinderung
Das Merkzeichen G setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr voraus. Bei Sehbehinderung sieht Teil D der Verordnung Störungen der Orientierungsfähigkeit vor, die dazu führen: bei allen Sehbehinderungen mit einem GdB von wenigstens 70, bei 50 oder 60 nur, wenn zugleich etwa eine hochgradige Schwerhörigkeit beidseits hinzukommt. Mit G gibt es die Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke oder die ermäßigte Kfz-Steuer; die Voraussetzungen im Wortlaut stehen in § 229 SGB IX und auf der Seite Merkzeichen G.
Was in den Antrag gehört
Ein aktueller augenärztlicher Befund mit der korrigierten Sehschärfe jedes Auges und beidäugig, bei Gesichtsfeldausfällen das Perimeter-Protokoll nach Goldmann, Operationsberichte bei Linsenersatz und der Verlauf über die letzten Jahre. Schreiben Sie dazu, was im Alltag nicht mehr geht: Lesen, Autofahren, sich in fremder Umgebung orientieren. Beim Rundfunkbeitrag gibt es für blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung eine Ermäßigung auf ein Drittel nach § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Über den Wert entscheidet das Versorgungsamt; die Tabelle gibt den Rahmen, die Befunde den Platz darin.
Wer bereits einen Bescheid hat und schlechter sieht, kann einen Änderungsantrag stellen. Lohnend ist er, wenn die neue Sehschärfe in der Tabelle mindestens zehn Punkte höher liegt; die Folgen erklärt die Seite Verschlimmerungsantrag. Alle übrigen Werte der Verordnung lassen sich in der GdB-Tabelle nachschlagen.