Vorteile des Schwerbehindertenausweises im Überblick
Welche Vorteile der Ausweis bringt, hängt weniger vom Dokument ab als von GdB und Merkzeichen; vier Beispiele zeigen, was das im Jahr ausmacht.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Wie viel Steuer spart der Pauschbetrag?
Ersparnis im Jahr
442 €
| Pauschbetrag | 1.440 € |
| Grenzsteuersatz | 31 % |
| Steuer ohne / mit | 6.583 € / 6.141 € |
Tarif 2026 mit Solidaritätszuschlag, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer.
Der Schwerbehindertenausweis belegt einen GdB von mindestens 50 und die festgestellten Merkzeichen. Allen Inhabern stehen der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, bei der Fünftagewoche 5 Arbeitstage Zusatzurlaub, der besondere Kündigungsschutz nach 6 Monaten im Betrieb, die Freistellung von Mehrarbeit und unter Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu. Alles Weitere hängt an Merkzeichen. Bei 38.000 € zu versteuerndem Einkommen spart ein Mensch mit GdB 50 ohne Merkzeichen nach dem Rechner rund 351 € Steuern im Jahr. Mit GdB 70 und G sind es rund 546 €, dazu Freifahrt mit Wertmarke für 104 € oder die halbe Kfz-Steuer. Mit GdB 90 und aG steigt die Ersparnis auf rund 1.456 €, das Auto ist steuerfrei und der EU-Parkausweis kommt hinzu. Mit GdB 100 und H sind es rund 2.861 €, die Wertmarke ist kostenlos. Rabatte von Museen, Bädern oder Verkehrsverbünden ohne gesetzliche Grundlage sind freiwillig und von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Vier Profile, gerechnet für 2026
Die folgende Tabelle rechnet für ein zu versteuerndes Einkommen von 38.000 €, Einzelveranlagung ohne Kirchensteuer, was Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale an Steuer sparen, und zeigt die Verkehrsvorteile. Die Fahrtkostenpauschale zählt nur, soweit sie die zumutbare Belastung von hier 2.126 € übersteigt.
| GdB 50 | GdB 70 + G | GdB 90 + aG | GdB 100 + H | |
|---|---|---|---|---|
| Pauschbetrag | 1.140 € | 1.780 € | 2.460 € | 7.400 € |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € | 900 € | 4.500 € | 4.500 € |
| Steuerersparnis im Jahr | 351 € | 546 € | 1.456 € | 2.861 € |
| Freifahrt im Nahverkehr | nein | Wertmarke 104 € im Jahr | Wertmarke 104 € im Jahr | Wertmarke kostenlos |
| Kraftfahrzeugsteuer | nein | 50 % weniger | befreit | befreit |
| EU-Parkausweis | nein | nein | ja | nein |
Die Zahlen zeigen zwei Sprünge. Der erste liegt bei der Fahrtkostenpauschale: Sie gibt es nach § 33 Abs. 2a EStG erst ab GdB 70 mit G oder ab GdB 80, und die große Pauschale von 4.500 € nur mit aG, Bl, TBl oder H. Der zweite liegt beim Pauschbetrag: Mit H, Bl oder TBl ersetzt der erhöhte Betrag von 7.400 € den Betrag nach dem GdB (§ 33b EStG). Für Ihr eigenes Einkommen rechnet der kleine Rechner auf dieser Seite.
Rechte im Beruf
Wer arbeitet, profitiert von Rechten, die sich nicht in Euro ausdrücken lassen. Der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX beträgt 5 Arbeitstage bei fünf Arbeitstagen in der Woche und verändert sich mit der Zahl der Arbeitstage, bei vier Tagen sind es 4. Der besondere Kündigungsschutz verlangt vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts, sobald das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Auf Verlangen werden Sie von Mehrarbeit freigestellt (§ 207 SGB IX). Arbeitgeber ab 20 Arbeitsplätzen erfüllen mit Ihrer Beschäftigung ihre Pflichtquote; das kann bei Bewerbungen ein Argument sein. Den Zusatzurlaub für Teilzeit und angebrochene Jahre rechnet der Zusatzurlaub-Rechner.
Mobilität: Freifahrt, Auto, Parken
Die Verkehrsvorteile hängen vollständig an Merkzeichen. Mit G, aG, H, Bl, TBl oder Gl erhalten Sie einen Ausweis mit orangefarbenem Aufdruck und fahren mit Wertmarke im Nahverkehr frei (§ 228 SGB IX); die Marke kostet 104 € im Jahr oder 53 € im Halbjahr, mit H oder Bl nichts. Die Kraftfahrzeugsteuer entfällt mit H, Bl oder aG und halbiert sich mit G oder Gl, wenn Sie keine Wertmarke nutzen (§ 3a KraftStG). Den EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze gibt es mit aG oder Bl und für einige gleichgestellte Gruppen. Mit B fährt eine Begleitperson kostenlos mit, auch im Fernverkehr. Die Einzelheiten stehen bei den Merkzeichen.
Rente, Rundfunk und weitere Vorteile
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen am Tag des Rentenbeginns ein GdB von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre vorliegen (§ 37 SGB VI); das genaue Alter nach Jahrgang rechnet der Rechner gleich unter diesem Absatz.
Ab wann Altersrente mit Schwerbehinderung?
Ohne Abschlag ab
65 Jahre
| Frühestens ab | 62 Jahre |
| Höchster Abschlag | 10,8 % |
| Versicherungsjahre | 35 |
Voraussetzung: GdB 50 bei Rentenbeginn. Jahrgang 1952: Januar bis Mai etwas früher.
Mit Merkzeichen RF zahlen Sie auf Antrag 6,12 € statt 18,36 € Rundfunkbeitrag im Monat. Daneben gibt es Vorteile außerhalb des Bundesrechts, etwa das Blindengeld der Länder oder Ermäßigungen kommunaler Einrichtungen, die je nach Ort verschieden sind.
Vorteile schon unter GdB 50
Einige Vorteile setzen den Ausweis gar nicht voraus. Den Behinderten-Pauschbetrag gibt es ab GdB 20, nachgewiesen durch den Bescheid oder die elektronische Mitteilung an das Finanzamt. Mit GdB 30 oder 40 kann die Agentur für Arbeit Sie schwerbehinderten Menschen gleichstellen; dann gilt der Kündigungsschutz, nicht aber Zusatzurlaub, Freifahrt oder die besondere Altersrente. Wer knapp unter 50 liegt, findet auf den Seiten GdB 40 und Gleichstellung, was sich schon jetzt nutzen lässt.
Was der Ausweis nicht bringt
Der Ausweis ist kein Anspruch auf Geldleistungen. Er bringt weder Rente wegen Erwerbsminderung noch Pflegegeld, und er sagt nichts darüber, wie viele Stunden Sie arbeiten können; diese Fragen prüfen Rentenversicherung und Pflegekasse nach eigenen Regeln. Auch der Pauschbetrag ist kein Geld, das ausgezahlt wird, sondern ein Betrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Wer keine Einkommensteuer zahlt, hat davon nichts. Und viele Vorteile wirken nur, wenn Sie sie beantragen: die Wertmarke, die Kfz-Steuerbefreiung, den Parkausweis, die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
Wie Sie zum Ausweis kommen, steht unter Schwerbehindertenausweis beantragen; was auf der Karte steht und wie lange sie gilt, unter Schwerbehindertenausweis.