GdB 70: Pauschbetrag und Fahrtkosten mit G
Bei GdB 70 hängt viel am Merkzeichen G: Mit ihm kommt eine Fahrtkostenpauschale hinzu, ohne es bleibt es beim Pauschbetrag.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Was bringt dieser GdB?
Status
schwerbehindert
| Pauschbetrag | 1.780 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | 5 Arbeitstage |
| Kündigungsschutz | ja |
Ohne Merkzeichen. Freifahrt, Kfz-Steuer und Parkausweis hängen an Merkzeichen.
Ein Grad der Behinderung von 70 bringt alle Rechte der Schwerbehinderung und einen Behinderten-Pauschbetrag von 1.780 € im Jahr nach § 33b Absatz 3 EStG. Neu ist ab dieser Stufe die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 € nach § 33 Absatz 2a EStG, aber nur zusammen mit dem Merkzeichen G; ohne G gibt es sie erst ab GdB 80. Die Pauschale ist eine außergewöhnliche Belastung und wirkt nur, soweit sie mit anderen Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigt: Bei 40.000 € Einkommen ohne Kinder liegt diese bei 2.246 €. Wer zusätzlich 1.800 € Krankheitskosten hat, spart mit G rund 140 € mehr als ohne. Die Zahl 70 hat noch zwei weitere Bedeutungen: Für das Merkzeichen TBl braucht es einen GdB von mindestens 70 wegen der Hörstörung, und die Verwaltungsvorschrift zur StVO gewährt Parkerleichterungen bei Stoma mit Harnableitung ab 70. Typische Einzelwerte von 70 sind der Verlust eines Beines im Oberschenkel und eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beidseits.
Was GdB 70 bringt
| Recht | ohne Merkzeichen | mit Merkzeichen G |
|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | 1.780 € | 1.780 € |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € | 900 € |
| Freifahrt oder halbe Kfz-Steuer | nein | ja, Wertmarke 104 € |
| Zusatzurlaub, Kündigungsschutz | ja | ja |
| Steuer bei 40.000 €, ledig | 6.651 € | 6.651 € |
Die Tabelle zeigt eine Eigenheit des Steuerrechts: Ohne weitere Krankheitskosten ändert die Pauschale von 900 € bei 40.000 € Einkommen nichts, denn die zumutbare Belastung von 2.246 € schluckt sie. Mit 1.800 € Krankheitskosten im Jahr sieht es anders aus: Dann zahlt die Person mit G 6.511 € statt 6.651 €. Wie viel bei Ihrem Einkommen übrig bleibt, zeigt der Rechner.
Fahrtkostenpauschale: wie viel wirkt?
Pauschale
900 €
| Zumutbare Belastung (ledig, ohne Kinder) | 1.646 € |
| Davon abziehbar ohne weitere Kosten | 0 € |
Die Pauschale zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen: weitere Krankheitskosten werden mit ihr zusammen um die zumutbare Belastung gekürzt.
Die Pauschale ersetzt alle anderen behinderungsbedingten Fahrtkosten, auch Fahrten zu Freizeit und Einkauf. Nicht ersetzt werden Fahrten zum Arzt oder zur Therapie, die als Krankheitskosten zählen. Einzelheiten stehen unter Fahrtkostenpauschale.
Typische Einzelwerte von 70
Teil B nennt 70 für den Verlust eines Beines im Oberschenkel und 70 für den Verlust eines Armes im Oberarm. Eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren ergibt 70, eine Sehschärfe von 0,1 auf beiden Augen ebenfalls 70. Der Verlust des Kehlkopfes bei guter Ersatzstimme wird mit 70 bewertet, der Zustand nach Herz- oder Lungentransplantation nach Ablauf der Heilungsbewährung mit mindestens 70.
Bei der Sehbehinderung hat die 70 eine Folge für die Mobilität: Teil D der Verordnung nimmt bei allen Sehbehinderungen mit einem GdB von wenigstens 70 Störungen der Orientierungsfähigkeit an, die das Merkzeichen G begründen. Mit G und einem Gesamt-GdB von 70 ist dann auch die Fahrtkostenpauschale erreicht.
Hörbehinderung mit 70: Gl und TBl
Eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren ist einer der häufigsten Wege zu einem Einzelwert von 70. Daran knüpfen zwei Merkzeichen an. Gehörlos im Sinne des Merkzeichens Gl sind nach Teil D Nummer 4 nicht nur Menschen mit Taubheit beiderseits, sondern auch solche mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen bestehen; das betrifft vor allem Hörbehinderungen, die angeboren sind oder in der Kindheit entstanden. Mit Gl gibt es die Freifahrt mit Wertmarke oder die halbe Kfz-Steuer.
Kommt zu einer Hörstörung mit wenigstens 70 eine Sehstörung mit 100 hinzu, ist das Merkzeichen TBl festzustellen. Es bringt den erhöhten Pauschbetrag von 7.400 €, die große Fahrtkostenpauschale von 4.500 € und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Bei Hörstörungen bewertet die Behörde das Sprachgehör ohne Hörgeräte nach Ton- und Sprachaudiogramm; mehr dazu unter GdB bei Schwerhörigkeit.
Parkerleichterungen ab 70
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO nennt zwei Gruppen, die an die Zahl 70 anknüpfen. Erstens schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen der Beine und, soweit sie das Gehen beeinträchtigt, der Lendenwirbelsäule, wenn gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 für Herz oder Atmungsorgane besteht. Zweitens Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt. Beide erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde Parkerleichterungen, aber keinen Zugang zu den Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol.
Wie 70 aus mehreren Leiden entsteht
Ein Beinleiden mit 60 und ein Rückenleiden mit 30, die das Gehen gemeinsam verschlechtern, ergeben nach diesem Rechner 70 bis 80, Richtwert 70. Zwei schwere Leiden mit je 50 in verschiedenen Bereichen, etwa Sehen und Hören, liegen bei 50 bis 70; der Richtwert dieser Seite ist 60. Gerade bei Sinnesorganen nimmt die Verordnung oft eine stärkere Wechselwirkung an, weil ein Sinn den anderen nicht mehr ausgleichen kann. Die Spanne für Ihre Leiden zeigt der Gesamt-GdB-Rechner.
Merkzeichen G beantragen
Wer mit GdB 70 nicht weit gehen kann, sollte das Merkzeichen G beantragen. Die Behörde prüft, ob Sie Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren bewältigen. Für Beine und Lendenwirbelsäule mit wenigstens 50 gilt das als erfüllt. Mit G haben Sie die Wahl zwischen Freifahrt und halber Kfz-Steuer nach § 3a KraftStG. Ab GdB 80 gibt es die Fahrtkostenpauschale auch ohne G.
Beschreiben Sie im Antrag konkret, wie weit Sie ohne Pause gehen können, ob Sie Hilfsmittel wie Stock oder Rollator brauchen, wie oft Sie stürzen und ob Atemnot, Schmerzen oder Schwindel Sie anhalten lassen. Arztberichte, die nur Diagnosen aufzählen, reichen für das Merkzeichen selten. Ob G vorliegt, entscheidet die Behörde nach Aktenlage oder Untersuchung; der Rechner auf dieser Seite kann das nicht vorwegnehmen.