Merkzeichen aG: außergewöhnlich gehbehindert
Das Merkzeichen aG öffnet die Parkplätze mit Rollstuhlsymbol; die Hürde ist hoch, und sie liegt nicht beim Gesamt-GdB, sondern bei der Mobilität.
Nachgelesen von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Methodik
Was bringt dieses Merkzeichen?
Nachteilsausgleiche
4 von 6
| Fahrtkostenpauschale | 4.500 € im Jahr |
| Freifahrt im Nahverkehr | Wertmarke 104 € im Jahr |
| Kraftfahrzeugsteuer | befreit |
| EU-Parkausweis | ja |
Außergewöhnlich gehbehindert sind nach § 229 Absatz 3 SGB IX Menschen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von mindestens 80 entspricht. Das ist der Fall, wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Das Gesetz nennt als Hauptgruppe Menschen, die aus medizinischer Notwendigkeit dauerhaft auch für sehr kurze Strecken auf einen Rollstuhl angewiesen sind; andere Leiden, etwa des Herzens, der Atmung oder der Nerven, zählen, wenn ihre Wirkung auf das Gehen gleich schwer ist. Mit aG gibt es den EU-einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze, die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, die Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke für 104 € im Jahr und eine Fahrtkostenpauschale von 4.500 € statt 900 €. Eine Rentnerin mit GdB 80 und 32.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt dadurch nach dem Rechner rund 757 € weniger Steuern im Jahr als ohne aG. Der Behinderten-Pauschbetrag steigt mit aG nicht.
Was das Gesetz unter aG versteht
Die Definition der außergewöhnlichen Gehbehinderung steht im Gesetz selbst (§ 229 Abs. 3 SGB IX). Die frühere Nummer 3 in Teil D der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ist aufgehoben. Das Gesetz arbeitet in drei Schritten. Erstens braucht es eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von mindestens 80 entspricht. Zweitens ist sie erheblich, wenn Sie sich wegen der Schwere der Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb Ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Drittens nennt das Gesetz Beispiele: insbesondere Menschen, die dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen aus medizinischer Notwendigkeit einen Rollstuhl brauchen, und Menschen, bei denen Störungen der Bewegung, der Nerven und Muskeln, mentaler Funktionen, des Herz-Kreislauf-Systems oder der Atmung zusammen so schwer wirken, dass sie dem gleichkommen.
Die 80 ist dabei ein Vergleichsmaßstab für die Mobilität, kein Gesamt-GdB, der irgendwo im Bescheid stehen muss. Wer wegen eines Lungenleidens schon nach wenigen Schritten in Atemnot gerät, kann aG erhalten, auch wenn die Beine gesund sind. Wer dagegen einen Gesamt-GdB von 100 aus einem Krebsleiden in Heilungsbewährung hat und gut gehen kann, erfüllt aG nicht. Die Behörde stellt das Merkzeichen im Verfahren nach § 152 Abs. 4 SGB IX fest, oft nach versorgungsärztlicher Untersuchung.
Was aG bringt
| Vorteil | Mit aG | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Parken | EU-Parkausweis: Behindertenparkplätze und weitere Erleichterungen | VwV-StVO zu § 45 und § 46 |
| Kraftfahrzeugsteuer | Befreiung für ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug | § 3a Abs. 1 KraftStG |
| Nahverkehr | Freifahrt mit Wertmarke, 104 € im Jahr | § 228 SGB IX |
| Fahrtkosten | Pauschale 4.500 € im Jahr | § 33 Abs. 2a EStG |
| Pauschbetrag | unverändert nach GdB | § 33b Abs. 3 EStG |
| Begleitperson | nur mit zusätzlichem Merkzeichen B | § 229 Abs. 2 SGB IX |
Anders als bei G müssen Sie mit aG nicht zwischen Wertmarke und Steuervorteil wählen: Die Befreiung nach § 3a Absatz 1 KraftStG gilt neben der Freifahrt. Die Wertmarke kostet mit aG den vollen Betrag, kostenlos ist sie nur mit H oder Bl oder bei bestimmten Sozialleistungen. Was jedes Merkzeichen einzeln auslöst, zeigt der kleine Rechner.
Parken mit dem EU-Parkausweis
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO regelt, was der Parkausweis erlaubt. Er berechtigt zum Parken auf den besonders gekennzeichneten Plätzen mit Rollstuhlsymbol. Daneben dürfen Sie im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden parken, die zulässige Parkdauer in Zonen und an Parkplätzen mit Zeitbegrenzung überschreiten, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung stehen und in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken, jeweils nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die längste zulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Den EU-Parkausweis erhalten neben Menschen mit aG auch blinde Menschen und Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Für einige weitere Gruppen, etwa Menschen mit G und B und schweren Leiden an Beinen und Herz oder Lunge, gibt es einen besonderen Parkausweis mit Erleichterungen, aber ohne die Plätze mit Rollstuhlsymbol. Die Genehmigung erteilt die Straßenverkehrsbehörde, nicht das Versorgungsamt.
Zwei Rechenbeispiele
Die Fahrtkostenpauschale ist der größte Geldvorteil von aG. Sie zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 Abs. 2a EStG und wirkt nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigt.
Rentnerin, GdB 80. Bei 32.000 € zu versteuerndem Einkommen bringen Pauschbetrag und die kleine Fahrtkostenpauschale von 900 € zusammen rund 604 € Steuerersparnis. Mit aG steigt die Pauschale auf 4.500 €, die Ersparnis auf rund 1.361 €. Die zumutbare Belastung von 1.766 € wird dabei zuerst abgezogen.
Angestellter, GdB 90. Bei 52.000 € spart er ohne aG rund 870 €, mit aG rund 1.399 €. Höheres Einkommen bedeutet hier zugleich eine höhere zumutbare Belastung (2.975 €) und einen höheren Steuersatz; beides zusammen bestimmt den Vorteil. Mit Splitting und Kirchensteuer rechnet der Pauschbetrag-Rechner, die Einzelheiten zur Pauschale stehen unter Fahrtkostenpauschale.
Der Antrag auf aG
Viele Anträge auf aG scheitern daran, dass die Unterlagen die Diagnose beschreiben, nicht die Mobilität. Die Behörde muss erkennen können, wie weit Sie sich außerhalb des Autos bewegen, mit welchen Hilfsmitteln, mit welchen Pausen und mit welcher Hilfe. Nützlich sind Berichte von Orthopädie, Neurologie, Kardiologie oder Pneumologie mit Messwerten, Berichte aus Reha und Physiotherapie, eine Hilfsmittelverordnung für den Rollstuhl mit Begründung und, falls vorhanden, ein Pflegegutachten. Ein einfaches Gehprotokoll über mehrere Wochen ergänzt das Bild.
Wird aG abgelehnt, prüfen Sie die Begründung: Hat die Behörde nur die Beine betrachtet, obwohl Herz oder Lunge die Gehfähigkeit begrenzen, ist das ein Ansatz für einen Widerspruch. Häufig erkennt die Behörde zumindest Merkzeichen G an; mit G und B kann bei schweren Leiden an Beinen und Herz oder Lunge der besondere Parkausweis in Betracht kommen.