Gesamt-GdB, geschätzt
40
Spanne 30 bis 50, die Behörde entscheidet
Gestrichelt: GdB 50, Schwelle der Schwerbehinderung.
Die Schwelle 50 liegt in Ihrer Spanne: Ob Sie als schwerbehindert gelten, hängt von der Würdigung der Behörde ab.
| Status | Gleichstellung möglich |
|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | 860 € im Jahr |
| Fahrtkostenpauschale | 0 € |
| Zusatzurlaub | nein |
| Besonderer Kündigungsschutz | nur mit Gleichstellung |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | nein |
| Freifahrt im Nahverkehr | nein |
| Kraftfahrzeugsteuer | nein |
| Begleitperson fährt umsonst | nein |
| EU-Parkausweis | nein |
| Rundfunkbeitrag | nein |
Schätzung nach dem Wortlaut der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Gesetze, Stand Oktober 2026, keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Den GdB stellt allein die Behörde Ihres Landes fest. So rechnen wir