Beeinträchtigung 1
Beeinträchtigung 2
Beeinträchtigung 3
Merkzeichen (falls schon festgestellt)

Gesamt-GdB, geschätzt

40

Spanne 30 bis 50, die Behörde entscheidet

Gestrichelt: GdB 50, Schwelle der Schwerbehinderung.

Die Schwelle 50 liegt in Ihrer Spanne: Ob Sie als schwerbehindert gelten, hängt von der Würdigung der Behörde ab.

Rechte bei GdB 40
StatusGleichstellung möglich
Behinderten-Pauschbetrag860 € im Jahr
Fahrtkostenpauschale0 €
Zusatzurlaubnein
Besonderer Kündigungsschutznur mit Gleichstellung
Altersrente für schwerbehinderte Menschennein
Freifahrt im Nahverkehrnein
Kraftfahrzeugsteuernein
Begleitperson fährt umsonstnein
EU-Parkausweisnein
Rundfunkbeitragnein
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Ausgangswert ist der höchste Einzel-GdB: Wirbelsäule und Rumpf mit 30 (Nr. 3.2). Addition und Mittelung sind nicht zulässig.
  2. Gehirn, Nerven und Psyche mit 30, Nr. 3.3.2: betrifft andere Lebensbereiche. Stand danach: 30 bis 40, Richtwert 40.
  3. Stoffwechsel und Hormone mit 20, Nr. 3.5: ein GdB von 20 erhöht vielfach nicht, ist aber zu prüfen. Stand danach: 30 bis 50, Richtwert 40.
  4. Die Behörde entscheidet innerhalb dieser Spanne nach dem Gesamtbild (Teil A Nr. 3.4: Vergleich mit den Werten aus Teil B). Die Größe der Schritte im Richtwert ist eine Annahme dieser Seite, siehe Methodik.

Schätzung nach dem Wortlaut der Versorgungsmedizin-Verordnung und der Gesetze, Stand Oktober 2026, keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Den GdB stellt allein die Behörde Ihres Landes fest. So rechnen wir

Gesamt-GdB nach VersMedV · GdB-Rechner